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Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankbetrug, Phishing, Angriffe beim Online-Banking

Referent: Ulrich Poppelbaum

Fortbildungs-Nr.: 25246002

Online-Vortrag LIVE 27.02.2025 14:00 Uhr -
16:45 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Merkliste
Die Zahl der Cyberangriffe auf Bankkonten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Cyberangriffe im Finanzsektor liegen pro Monat zwischen 75.000 und 150.000. Die Angriffe sind ebenso vielfältig, wie deren Folgen (teilweise sind einzelne Transaktionen freizugeben, es kommt zum Vollzugriff auf Konten, es werden neue virtuelle Zahlkarten erstellt).

Der Fokus des Vortrags liegt auf der Entwicklung der Rechtsprechung, die sich mit der Frage der groben Fahrlässigkeit auf Verbraucherseite gemäß § 675v BGB auseinandersetzen muss, sowie mit dem Mitverschulden der Banken. Auch Ergebnisse der Schlichtungsverfahren werden vorgestellt. Es wird auf prozessuale Besonderheiten eingegangen und versucht, eine Prognose für die Weiterentwicklung der Rechtsprechung, insbesondere durch den Bundesgerichtshof, zu stellen. Der Online-Vortrag LIVE richtet sich an Fachanwälte und Fachanwältinnen des Bank- und Kapitalmarktrechts und an Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dem Thema Bankbetrug befassen.
 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Ulrich Poppelbaum

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden