web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Sommer-Aktion: 20 % auf ausgewählte Fortbildungen. Jetzt entdecken.

Familienrecht

Unterhalt, Zugewinn und Nutzungsvergütung - Erfolgreich geltend machen

Referentin: Dr. Göntje Rosenzweig

Fortbildungs-Nr.: 09257769

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 02.10.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 9:00 Uhr -
14:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
Prospekt als PDF öffnen Prospekt Ein Hotelsymbol

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Veranstaltung zur Merkliste hinzufügen Merkliste

Im Seminar wird auf Vortrag und Beweisführung in Unterhalts- und Güterrechtsverfahren eingegangen. Besprochen werden außerdem die Rechtsverfolgung bei einseitiger Nutzung gemeinsamer Immobilien – Nutzungsvergütung/-entschädigung – sowie deren Auswirkung beim Unterhalt. Anhand ausgewählter gerichtlicher Entscheidungen werden Interventions- und Abwehrmaßnahmen erörtert.

 

Themen des Seminars:

 

Vortragsgestaltung und Beweisführung: Grundlagen, insbesondere Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und taktische Überlegungen – jeweils bezogen auf Unterhalt und Zugewinn.

 

Nutzungsvergütung und/oder Unterhalt: Schnittstellen und Verfahrensführung bei der einseitigen Nutzung von Miteigentum
 

Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentinnen zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden die Referentinnen im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Referentin

Dr. Göntje Rosenzweig

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin