Mandate mit medizinrechtlichem Einschlag stellen besondere Anforderungen an die Qualifikation der Verteidigung. Das Medizinstrafrecht hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt auch wegen der Schaffung neuer Straftatbestände (§§ 299a und b StGB durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 30.05.2016). Daher wird es zunehmend Bedarf an qualifizierter Verteidigung auch in diesem besonderen Bereich geben. Auch die neuen Regelungen zur Einziehung pp. werden hier ihren Niederschlag finden und die Verteidigung – insb. vor dem Hintergrund der §§ 153a ff. StPO – vor neue Herausforderungen stellen. Die Referenten stellen nicht nur die materiellen, sondern auch die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Verteidigung im Medizinstrafrecht dar und zeigen die Möglichkeiten für eine verschränkte Zusammenarbeit zwischen Verteidiger und Medizinrechtler auf.
Das Seminar wendet sich sowohl an bislang noch nicht spezialisierte Verteidiger als auch an solche, welche an einem Erfahrungsaustausch über die Behandlung dieser Mandate interessiert sind.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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