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Familienrecht

Der Auskunftsanspruch im Zugewinnausgleich

Referent: Ulf Schönenberg-Wessel

Fortbildungs-Nr.: 094063

Selbststudium (Text) Jederzeit 2,50h – nach § 15 FAO
Die Berechnung des Zugewinns setzt voraus, dass die Vermögenswerte zu den maßgeblichen Zeitpunkten feststehen. Fehlt es an dieser Kenntnis kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Auskunft, Wertmitteilung und Belegvorlagen verlangen. Auskunft kann dabei verlangt werden über das Vermögen soweit es für die Berechnung des Anfangsvermögens, des Endvermögens sowie des Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung maßgeblich ist. Neben der privatschriftlichen Auskunft eröffnet das Gesetz dem Ehegatten auch die Möglichkeit auf seine Kosten ein notarielles Verzeichnis über die Vermögenswerte zu erhalten.

Der Online-Kurs stellt die verschiedenen Möglichkeiten der Auskunft dar und bietet das notwendige praktische Handwerkszeug, um den Anspruch im Interesse des eigenen Mandanten durchzusetzen.
 
Aktualisiert im November 2022.
Ulf Schönenberg-Wessel

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Regulärer Kostenbeitrag

99,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden