Nach Aussage der Kommission ist eines der Hauptziele der Europäischen Union eine „vorausschauende und umfassende Migrationspolitik, die auf Solidarität beruht sowie einem ausgewogenen Konzept für den Umgang mit legaler und illegaler Einwanderung“. Um dies in der Praxis zumindest ansatzweise zu erreichen, wurde in den letzten Jahren auf der Basis der Artikel 79 und 80 AEUV vielfältiges Sekundärrecht erlassen, das auch in Deutschland Rechtspositionen verschafft, weshalb dessen Kenntnis zur besseren Anwendung des bundesdeutschen Ausländer- und Asylrechts unabdingbar ist. Das Seminar verfolgt das Ziel, aus einem systematisierenden Blickwinkel heraus die rechtspolitischen Hintergründe sowie den aktuellen Bestand dieses komplexen Europäischen Migrationsrechts praxisnah und anwaltsorientiert darzustellen.
Das Seminar verfolgt das Ziel, aus einem systematisierenden Blickwinkel heraus die rechtspolitischen Hintergründe sowie den aktuellen Bestand dieses komplexen Europäischen Migrationsrechts praxisnah und anwaltsorientiert darzustellen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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