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Transport- und Speditionsrecht, Versicherungsrecht

Transportversicherungsrecht und Recht des Gefahrguttransports

Referent: Armin Walther

Fortbildungs-Nr.: 244059

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 28.05.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Online

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Das Transportversicherungsrecht und das Recht des Gefahrguttransports haben in der Praxis sowohl des Fachanwalts für Versicherungsrecht als auch des Fachanwalts für Transport- und Speditionsrecht eine nicht unerhebliche Bedeutung. Diese zeigt sich nicht nur unmittelbar im eigentlichen Versicherungsvertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Die komplexen Fragestellungen finden vielmehr mittelbar auch Eingang im Regressprozess des Versicherers, im Deckungsprozess des geschädigten Dritten gegen den Versicherer sowie insbesondere in der Insolvenz des Versicherungsnehmers.

Das Seminar bietet die Möglichkeit, das Transportversicherungsrecht sowie die grundlegenden Fragen des Gefahrguttransports und dessen Bezüge zum Versicherungsrecht zu erarbeiten und die Praxisrelevanz der verschiedenen Fragestellungen zu  verinnerlichen.

 

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Tagungszeit 13:30 - 19:00 Uhr

Pause 15:30 - 15:45 Uhr

Pause 17:15 - 17:30 Uhr

Referent

Profilbild von Armin Walther
Armin Walther

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken