
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Referent: Prof. Dr. Hans Theile LL.M.
Fortbildungs-Nr.: 04257861
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Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Der Schutz von Leben und Gesundheit ist ein zentrales Anliegen des Arbeitsschutzes, indem über Straf- und Bußgeldsanktionen vor allem Arbeitgeber zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angehalten werden. Die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), aber auch spezifischer Materien wie der des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), Mutterschutzgesetzes (MuSchG) oder Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) wird seitens der Fachbehörden nicht nur kontrolliert, sondern auch empfindlich sanktioniert, was abgesehen von der unmittelbaren Sanktion erhebliche Reputationsschäden mit sich bringen kann.
Ein besonderes Problemfeld stellen Arbeitsunfälle dar, die vor allem, aber nicht nur, im Baubereich allgegenwärtig sind. Sanktionsrisiken treffen nicht nur den Arbeitgeber oder sonstige Leitungspersonen im Unternehmen, sondern auch das Unternehmen selbst. In den wenigsten Fällen ist dabei ausschließlich eine Fehlerursache auszumachen, sondern typischerweise führen mehrere Ursachen zu einem Arbeitsunfall, was spezifische Zurechnungsfragen aufwirft. Insbesondere bei arbeitsteiligen Prozessen stellt sich die Frage, wie weit die jeweiligen Pflichtenkreise etwa zwischen Haupt- und Subunternehmer oder zwischen verschiedenen Arbeitnehmern reichen und welche straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen etwaige Pflichtverstöße haben. Ebenso ist klärungsbedürftig, unter welchen Voraussetzungen eine Zurechnung stattfinden kann, wenn das Opfer selbst oder außenstehende Dritte Ursachen für das Schadensereignis gesetzt haben.
Der Umgang mit derartigen Schadensereignissen und die Verteidigung gegen allzu vorschnelle Verantwortungszuschreibungen erweist sich dabei in mehrfacher Hinsicht als schwierig. Denn die maßgeblichen horizontalen und vertikalen Pflichtenkreise sind nicht immer klar konturiert, was die Gefahr begründet, dass Straf- und Bußgeldbehörden überbordende Sorgfaltspflichten statuieren. Dies fällt umso leichter, weil namentlich bei Personenschäden das Bedürfnis nach einer Zurechnung personaler Verantwortung besteht, die freilich aus der Rückschau vorgenommen wird. Die Kenntnis der maßgeblichen straf- und bußgeldrechtlichen Zusammenhänge ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass entsprechenden Vorwürfen auf Seiten individueller Beschuldigter, aber auch des Unternehmens, erfolgreich entgegengetreten werden kann. Dies gilt umso mehr, als die strafrechtliche Beurteilung auch über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (mit-)entscheidet, die in der Höhe beträchtlich ausfallen können. All dies findet vor dem Hintergrund statt, dass sich entsprechende Verfahren durch Besonderheiten auszeichnen, die gleichfalls im Zusammenhang mit den materiellrechtlichen Fragestellungen erläutert werden.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des erfahrenen Referenten.
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305,00 € (USt.-befreit)
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