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Sozialrecht, Familienrecht

Sozialhilferegress und Elternunterhalt

Referentin: Susanne Pfuhlmann-Riggert

Fortbildungs-Nr.: 04246526

Online-Vortrag LIVE 01.12.2025 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO

Online

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Als das sogenannte „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ zum 01.01.2020 in Kraft trat, das den Rückgriff des Sozialhilfeträgers gegenüber erwachsenen Kindern bei Bedürftigkeit ihrer Eltern auf diejenigen beschränkt, die über ein Einkommen von mehr als 100.000 € brutto im Jahr verfügen, hieß es: Der Elternunterhalt ist tot! Diese Prognose hat sich nicht bestätigt. Es hat nur eine gewisse Zeit gedauert, bis die diskutierten Rechtsfragen ihren Weg bis in die höchstrichterliche Rechtsprechung gefunden haben. Sowohl der BGH als auch das BSG haben inzwischen Grundsätzliches geklärt; es gibt auch noch anhängige Rechtsbeschwerdeverfahren beim XII. Zivilsenat des BGH. Fazit: Der Elternunterhalt lebt! Parallel dazu wirken die unterhaltsrechtlichen Fragestellungen auch in den Sozialhilferegress hinein, weil der Rückforderung einer Schenkung der Einwand des Notbedarfs entgegengehalten werden kann. Dieser Online-Vortrag LIVE soll über die neuesten Entwicklungen informieren und zugleich die wesentlichen Aspekte beim Elternunterhalt in Erinnerung bringen.

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Susanne Pfuhlmann-Riggert

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden