Arbeitsrecht, Medizinrecht
Referent: Dr. Thomas Ritter
Fortbildungs-Nr.: 01246038
Als Konsequenz der geplanten und am 17. Oktober 2024 nach teilweise hitziger Debatte vom Bundestag beschlossenen Krankenhausreform, wird erwartet, dass sich die Krankenhausstruktur durch die Mittel des geplanten Transformationsfonds nach dem Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) dahin ändert, dass die Zahl der Standorte um 184 beziehungsweise um 11 % abnimmt und die Bettenzahl um 25 % zurückgeht. Die Krankenhausreform fordert die je nach Trägerschaft des Krankenhauses im BetrVG, in den PersVG oder in MVG oder MAVO geregelten Mitbestimmungssysteme aktuell besonders heraus. Der versierte Referent stellt in der Perspektive der Unternehmensleitungen die zu beachtenden Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer- bzw. Mitarbeitervertretungen bei Umstrukturierungen von Krankenhäusern am Beispiel der MAVO und der Vorgaben zur kirchlichen Unternehmensmitbestimmung dar und gibt Empfehlungen, wie die Krankhausreform kollektivarbeitsrechtlich umgesetzt werden kann.
Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Entscheidungen und Hinweisen.
Die Teilnahme an diesem Online-Seminar erfolgt via Microsoft-Teams. Ihre fachlichen Fragen können Sie jederzeit im direkten Austausch mit dem Referenten stellen und diskutieren. Dafür sind ein Mikrofon und/oder Webcam notwendig.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden