Martin Wendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Martin Wendt ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht mit den Schwerpunkten Versicherungsrecht, Recht der Versicherungsvermittlung, Verkehrsrecht, Haftpflichtrecht, Medizinrecht (insb. Arzthaftungsrecht). Er ist Mitglied im Ausschuss „Fachanwalt / Fachanwältin für Versicherungsrecht“ der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes und Vorsitzender im Ausschuss „Fachanwalt / Fachanwältin für Medizinrecht“ der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes. Herr Wendt ist Autor des Kapitels „Private Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung“ im Handbuch „Der Versicherungsprozess“ (Veith/Gräfe/Lange/Rogler, 5. Auflage 2023), Autor verschiedener Abschnitte des Handkommentars „Berufsunfähigkeitsversicherung“ (Ernst/Rogler, 1. Auflage 2018 – die 2. Aufl. erscheint demnächst), Autor einzelner Abschnitte im 2020 erschienen „Rechtshandbuch Private Krankenversicherung“ (Boetius/Rogler/Schäfer) sowie der Kapitel zur Versicherung des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin sowie der Kanzlei im "Beck`schen Formularbuch für die Anwaltskanzlei" (Heinz/Ritter, 2. Aufl. 2023). Er referiert regelmäßig bei Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte, beim DAI, insbesondere zu Themen des Versicherungsrechts.