Gewerberaummietverträge knüpfen regelmäßig an öffentlich-rechtliche Vorgaben, Regelungen und Rahmenbedingungen an. Ohne die Einhaltung verwaltungsrechtlicher Normen lässt sich im Gewerberaummietrecht ein vertragsgemäßer Gebrauch selten herstellen. Hierunter fallen beispielweise Regelungen aus dem Immissionsschutzrecht, dem Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, zu Brandschutzauflagen, zu Altlasten- und Sanierungsverpflichtungen bzw. grundsätzlich zu öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen oder zu Konzessionen wie z. B. aus dem Gaststättenrecht.
Ziel des Seminars ist, auf typische Fallgestaltungen hinzuweisen und dem Mietrechtler die Zusammenhänge zwischen gewerblichem Mietrecht und öffentlichem Recht aufzuzeigen. Für die Konzeption von gewerblichen Mietverträgen und für die Beratung zu solchen Verträgen wird so wichtiges Rüstzeug geliefert.
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