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Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsrecht

Gewerbliches Mietrecht und dessen Schnittstellen zum Öffentlichen Recht

Referent: Prof. Dr. Stefan Pützenbacher

Fortbildungs-Nr.: 174346

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 06.05.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Gewerberaummietverträge knüpfen regelmäßig an öffentlich-rechtliche Vorgaben, Regelungen und Rahmenbedingungen an. Ohne die Einhaltung verwaltungsrechtlicher Normen lässt sich im Gewerberaummietrecht ein vertragsgemäßer Gebrauch selten herstellen. Hierunter fallen beispielweise Regelungen aus dem Immissionsschutzrecht, dem Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, zu Brandschutzauflagen, zu Altlasten- und Sanierungsverpflichtungen bzw. grundsätzlich zu öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen oder zu Konzessionen wie z. B. aus dem Gaststättenrecht.
 
Ziel des Seminars ist, auf typische Fallgestaltungen hinzuweisen und dem Mietrechtler die Zusammenhänge zwischen gewerblichem Mietrecht und öffentlichem Recht aufzuzeigen. Für die Konzeption von gewerblichen Mietverträgen und für die Beratung zu solchen Verträgen wird so wichtiges Rüstzeug geliefert.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Pause 15:30 - 15:45 Uhr

Pause 17:15 - 17:30 Uhr

Referent

Profilbild von Stefan Pützenbacher
Prof. Dr. Stefan Pützenbacher

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken