Familienrecht
Referent: Werner Reinken
Fortbildungs-Nr.: 092543
Der Bundesgerichtshof hat mit seinen Judikaten die vormals sehr unterschiedliche Rechtsprechung zum Elternunterhalt in der jüngsten Vergangenheit zusammengeführt und insbesondere im Rahmen der Leistungsfähigkeit der überwiegend von den Soziallleistungsträgern in Unterhaltsregress genommenen Kinder ausgestaltet. Die bisherige und die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu kennen, ist ein „Muss“ für die unterhaltsrechtliche Praxis.
Das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz hat im Sozialrecht mit dem § 94 Abs. 1a SGB XII eine Neuregelung des Unterhaltsregresses seitens der Sozialleistungsträger gebracht. Sie sind es überwiegend, deren Vorgehen die unterhaltsrechtliche Praxis prägen, nicht so sehr die betagten und hilfebedürftigen Eltern.
Mögliche Auswirkungen auf das unverändert gebliebene Recht zum Verwandtenunterhalt nach den §§ 1601 ff. BGB wurden insbesondere zur Bemessung der Leistungsfähigkeit diskutiert. Die Obergerichte haben sich teils auf Inhalt und zweck der Neuregelung bezogen teils zur Leistungsfähigkeit konkrete Regelungen erlassen.
Nunmehr hat sich der Bundesgerichtshof zum Verwandtenunterhalt im Blick auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz positioniert.
Es geht also weiter mit dem Elternunterhalt. Die Aktualisierung greift neben der weiter maßgeblichen bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die neuen Erkenntnisse auf.
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