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Familienrecht

Elternunterhalt

Referent: Werner Reinken

Fortbildungs-Nr.: 092543

Selbststudium (Text) Jederzeit 2,50h – nach § 15 FAO
In den beiden letzten Jahrzehnten war der Elternunterhalt immer stärker zum Gegenstand anwaltlicher Beratung geworden. Dabei stand die Bearbeitung von Regressansprüchen der Sozialhilfeträger nach Vorausleistungen an in einem Senioren- oder Pflegeheim lebende betagte Eltern im Vordergrund. Der Bundesgerichtshof hat das Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen den betagten Eltern und ihren Kindern entscheidend gestaltet und die frühere doch sehr divergierende Rechtsprechung zusammengeführt. Seine höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt die unterhaltsrechtliche Praxis des Elternunterhalts. Deren Kenntnis ist ein Muss für alle mit der Materie Befassten.
 
Mit dem 1.1.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten, das die zivilrechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts unangetastet gelassen hat, mit seinen Änderungen im Sozialrecht zum Unterhaltsregress nach § 94 Abs. 1a SGB XII jedoch Folgewirkungen auch für die unterhaltsrechtliche Praxis zum Elternunterhalt zeitigen wird. Eine Folge der gesetzlichen Neuregelung scheint bereits eingetreten zu sein: Verfahren zum Elternunterhalt sind zurückgegangen. Entscheidungen und Abhandlungen zum Elternunterhalt kennzeichnen die Veröffentlichungen der Fachzeitschriften seither nicht mehr.
 
Dieser Kurs greift die gesetzliche Neuregelung auf und behandelt zugleich die bisherige höchstrichterliche Ausgestaltung des Elternunterhalts. Diese bleibt im Grundsatz unverändert. Sie dürfte jedoch im Blick auf die gesetzliche Änderung Differenzierungen und Anpassungen erfahren. Diese sachgerecht entwickeln zu können, setzt die Kenntnis des bisherigen Standes der Rechtsprechung zum Elternunterhalt voraus. Zudem wird es nach wie vor Elternunterhaltsfälle geben, in denen – dann bei Besserverdienenden – Regressverfahren zu erwarten sind.
 
Aktualisiert im August 2023.
Werner Reinken

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99,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

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