In zahlreichen familienrechtlichen Fallgestaltungen spielen Sozialleistungen eine wesentliche Rolle. Selbst der XII. Zivilsenat des BGH, der für das Familienrecht zuständig ist, musste in den letzten Jahren zunehmend fachliche Exkursionen in das Sozialrecht unternehmen (zuletzt etwa zum Anspruchsübergang nach § 33 SGB II und zum Kinderzuschlag gem. § 6a BKKG), um grundsätzliche Entscheidungen treffen zu können. Deshalb ist es für die Praxis wichtig, die Schnittstellen des Sozialrechts zum Familienrecht zu kennen. Hier geht es insbesondere um die Subsidiarität von existenzsichernden Leistungen im Unterhaltsrecht, um Regresstatbestände nach dem SGB II, dem SGB XII und dem UVG, um Sozialleistungen beim Umgang mit Kindern getrenntlebender Eltern, um die vielfältigen sozialrechtlichen Probleme beim Wechselmodell und die Ausstrahlung von Scheidungsfolgenvereinbarungen in das Krankenversicherungsrecht.
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