Gewerblicher Rechtsschutz
Referierende: Georg Baumann, Christian Röhl, LL.M.
Fortbildungs-Nr.: 20246543
Die Benutzung einer Marke kann verschiedene rechtliche Bedeutungen haben. Für den Markeninhaber ist zum einen wichtig, dass er die Marke als Marke benutzt, da es außerhalb der sogenannten Benutzungsschonfrist sehr schwierig ist, gegen eine Verletzung der Marke vorzugehen, wenn die Marke nicht benutzt wurde. Zum anderen kann der Markeninhaber nur dann gegen eine Verletzung seiner Marke vorgehen, wenn die Marke vom Verletzer als Marke - also markenmäßig - benutzt wurde. Die Benutzung der Marke hat daher verschiedene Bedeutungen. Der Vortrag beleuchtet die Doppelrolle der Marke im Spannungsfeld von markenmäßiger Benutzung (§ 14 MarkenG/ Art. 9 UMV) und rechtserhaltender Benutzung (§ 26 MarkenG/Art. 18 UMV).
In dem Vortrag werden beide Arten der Benutzung behandelt und, da sie sich teilweise überschneiden bzw. teilweise Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Benutzungen bestehen, auch Zusammenhänge aufgezeigt, wonach es sich bei der Markenbenutzung um zwei Seiten derselben Marke handelt.
Der Vortrag legt insbesondere einen Schwerpunkt darauf, welche Anforderungen Gerichte an die Benutzungsarten stellen und welche faktischen Möglichkeiten bzw. Schwierigkeiten Anwälte und Mandanten haben, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Jeder Teilnehmer erhält eine Arbeitsunterlage mit wertvollen Hinweisen für die Praxis.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden