Die Beratung und Gestaltung von – vielfach wirtschaftlich interessant ausgestatteten – Vorstandsverträgen von Aktiengesellschaften, die von der Anstellung/Bestellung bis zur Beendigung/Generalbereinigung alles im Blick haben, bedeuten für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Arbeitsrecht regelmäßig attraktive Mandate in einer sich verändernden Arbeitswelt. Ging es früher in erster Linie um Vorstandsverträge für große multinationale Unternehmen, sind Arbeitsrechtler/innen heute zunehmend auch bei den Familien-AG's und den zahlreichen Start-up-AG's gefragt, die vielfach die Rechtsform der Aktiengesellschaft mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bevorzugen. Alle diese AG's brauchen Vorstands- und Pensionsverträge (Muster anbei).
Neu ist in diesem Kontext auch, dass mehr und mehr Frauen Vorstandsmitglieder werden, und die Möglichkeit haben, von ihrem Recht auf Mandatspause Gebrauch zu machen. FüPoG und FüPoG II sind zu beachten.
Besprochen werden auch zahlreiche Besonderheiten der AG, wie Fragen der (Nicht-)Zuständigkeit von AR-Ausschüssen zur Vorstands-Vergütung, zu Koppelungsklauseln, Kündigungen, Abfindungen/Abfindungscaps bei Generalbereinigungen und Aufhebungsvereinbarungen, oder die Grenzen der beliebten und attraktiv vergüteten Nebentätigkeiten des Vorstands als Aufsichtsrat bzw. Multi-Aufsichtsrat externer Unternehmen.
Aktualisiert im August 2024.