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Familienrecht

Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung des Unternehmers sowie Unternehmer-Vorsorgevollmachten

Referent: Dr. Wolfgang Reetz

Fortbildungs-Nr.: 094634

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 28.10.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Die Gestaltung von vorsorgenden Eheverträgen, Scheidungs- und Getrenntlebenvereinbarungen gehört zu den anspruchsvollen Betätigungsfeldern in der Beratungspraxis für Unternehmer:innen. Zugrunde liegen zumeist komplexe wirtschaftliche und rechtliche Fragen, die neuerdings unter dem Begriff „asset-protection“ zusammengefasst werden. Das legt den Schwerpunkt auf vermögens- und güterrechtliche Gestaltungsprobleme, die in ihren steuer- und erbrechtlichen Zusammenhängen das Familienrecht deutlich überschreiten. Unternehmensbezogene Gestaltungen umfassen allerdings auch Fragen des Versorgungsausgleichs, des nachehelichen Unterhaltes, der familienbezogenen Teilhabe, der Vorsorge für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit (Unternehmer-Vorsorgevollmacht) und der sachgerechten Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen.

Die umfangreichen Veranstaltungsunterlagen dienen als Kompendium und überschreiten insoweit den vorgetragenen Stoff.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

 

Referent

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Dr. Wolfgang Reetz

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken