Das Datenschutzrecht ist die gesetzliche Grundlage für die Nutzung aller personenbezogenen Daten in der Digitalwirtschaft. Nach einer allgemeinen Einführung in die Grundlagen des Datenschutzrechts bei digitaler Erhebung und Verarbeitung wird die DSGVO vertieft behandelt. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Arbeitnehmerdatenschutzrecht gewidmet. Aber nicht nur das Datenschutzrecht beinhaltet spezifische Anforderungen an die Daten-, Netzwerk- und IT-Sicherheit, zum Beispiel Fähigkeit vorzuhalten, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen oder die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen.
Cybersecurity ist nicht nur eine faktische Anforderung an Unternehmen und öffentliche Stellen, die Schaffung eines robusten Rechtsrahmen für IT-Sicherheit ist seit Jahren im Fokus des europäischen Gesetzgebers. Neben den datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und dem praktischen Umgang mit Cyberangriffen, liegt ein weiterer Schwerpunkt daher auf den Anforderungen unter der EU-NIS-Gesetzgebung und ihrer Umsetzung in Deutschland (etwa im BSI-Gesetz) und sektorspezifischen Anforderungen wie dem Digital Operations Resilience Act.
Darüber hinaus wird ein Ausblick auf kommende gesetzliche Anforderungen, z. B. den Cyber Resilience Act und den Cyber Solidarity Act gegeben.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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