Sozialrecht, Arbeitsrecht
Referent: Marc O. Melzer
Fortbildungs-Nr.: 04246190
Falsche Auskünfte und Beratungen von Beamten (im haftungsrechtlichen Sinn) und erst recht Fehler bei Untersuchungen und Begutachtungen (zum Beispiel im Auftrag von Sozialversicherungsträgern) sind immer wieder Gegenstand von „Amtshaftungsverfahren“, wenn die Betroffenen dadurch einen Schaden erleiden, sei es in finanzieller und/oder gesundheitlicher Hinsicht.
Der Gesetzestext (Art. 34 GG, § 839 BGB) ist auf den ersten Blick überschaubar, die Grundzüge sind mitunter noch aus dem Studium bekannt („Staatshaftung“). Tatsächlich hat sich jedoch eine kaum zu überschauende Kasuistik gebildet. In den einschlägigen juristischen Datenbanken sind mehr als 6.000 Fälle dokumentiert. Der BGH hat sich in mehr als 1.300 Verfahren mit „Amtshaftungsfällen“ befasst. Die Literatur spricht nicht ohne Grund von einem „gewachsenen Chaos“.
Der Referent vertritt bundesweit Sozialversicherungsträger auf Passivseite in Amtshaftungsverfahren und gibt einen Überblick über die Grundlagen und aktuelle Entscheidungen, insbesondere des III. Zivilsenats des BGH, zum Amtshaftungsrecht.
Die Veranstaltung zeigt Fallstricke und aktuelle Trends auf und richtet sich vornehmlich, aber nicht ausschließlich, an Fachanwälte für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Medizinrecht. Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
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