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Insolvenz- und Sanierungsrecht

Insolvenzgericht intern: Vom Umgang mit Anträgen und Anregungen des Insolvenzverwalters

Referent: Dr. Andreas Olaf Schmidt

Fortbildungs-Nr.: 104225

Online-Vortrag LIVE 04.07.2024 14:00 Uhr -
16:45 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

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Vergütung – Vollstreckung – Einzelermächtigung – beA
In so gut wie jedem Insolvenzverfahren erreichen Anträge oder Anregungen des Insolvenzverwalters das Insolvenzgericht. Dies gilt zunächst für den Vergütungsantrag. Hier gilt es, die Denke des Insolvenzgerichts zu antizipieren, da nur so erreicht werden kann, dass der Antrag schnell und beanstandungsfrei beschieden werden kann. Bei der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen (§§ 88, 89 Abs. 3 InsO) und beim Streit um den Umfang der Masse (§ 36 Abs. 4 InsO) zeigt sich immer wieder, dass selbst versierte Insolvenzverwalter häufig nicht in der Lage sind, ihr Anliegen formal und inhaltlich so zu adressieren, dass das Insolvenzgericht ohne Nachfrage damit klarkommt. Schließlich: Auch bei Anregungen im Eröffnungsverfahren (insb.: Einzelermächtigung, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO) treten immer wieder Unklarheiten und teilweise sogar Fehler auf, die genauso unnötig wie vermeidbar sind. Und zu guter Letzt: Wann ist der anwaltliche Insolvenzverwalter, der Anträge oder Anregungen beim Insolvenzgericht einreicht, eigentlich beA-pflichtig?
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Pause: 15:30 - 15:45 Uhr

Dr. Andreas Olaf Schmidt

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden