Der Referent wird im interaktiven Austausch mit den Teilnehmenden die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung sowie der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht aus der Perspektive des beratenden Rechtsanwaltes vertieft beleuchten. Zum einen wird es um die Kindschaftsverfahren zum Sorge- und Umgangsrecht ohne Kindeswohlgefährdung gehen, unter anderem um die Fragen: Unter welchen fachlichen Voraussetzungen kommt ein vom Mandanten gewünschtes Wechselmodell realistisch in Betracht? An welchen Maßstäben orientiert sich dabei zielführende anwaltliche Beratung? Auf der anderen Seite wird es um Kindeswohlgefährdungsverfahren gehen: Welche Grenzen hat die Vertretung von Eltern gefährdeter Kinder, wie vertrete ich ihre Interessen bestmöglich, ohne den Kinderschutz aus dem Blick zu verlieren? Zu beiden Arten von Verfahren wird es im Schwerpunkt zudem auch um den Umgang mit Sachverständigengutachten gehen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.