Geldwäscheproblematiken im beruflichen Alltag bekommen eine immer höhere Bedeutung. Auch der aktuell vereinbarte Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD greift dieses Thema auf.
Am 02.07.2025 wird– von „Pflichten (verpflichteter) Rechtsanwälte nach dem Geldwäschegesetz (GwG)“, über „meldepflichtige Sachverhalte im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien)“, bis "Änderungen zum Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG)" – die aktuelle Rechtsprechung im Geldwäschegesetz (GwG) vom Referierenden Christian Bluhm (Rechtsanwalt), intensiv und mit Beispielsfällen besprochen.
In diesem Vortrag wird der Referierende die wichtigsten Fragen zur Geldwäscheprävention in der Praxis der Rechtsanwälte behandeln. Damit wird den Teilnehmenden veranschaulicht, welche Pflichten (verpflichtete) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Einzelnen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu erfüllen haben. Hierbei werden auch die am 01.10.2020 in Kraft getretene Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien), die Änderung des § 261 StGB und die Änderungen zum Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG) zum 01.08.2021 (novelliertes Geldwäschegesetz) dargestellt.
Ab dem 1.1.2024 haben sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 GwG). Hierfür steht das elektronische Meldeportal der FIU, goAML, zur Verfügung.
Darüber hinaus wird der Referierende, der bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in der Geschäftsstelle zuständig für die Geldwäscheaufsicht ist, beispielhaft aufzeigen, wie die Prüfungen der Rechtsanwaltskammern hierzu aussehen können und anhand welcher Kriterien diese typischerweise tätig werden.
Zunächst wird der Referierende die Grundlagen zur Geldwäsche und zu geldwäscherechtlichen Prüfungen darstellen und die relevanten gesetzlichen Regelungen darstellen.
In der Folge wird er den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes für den Anwaltsberuf und die Prüfungspflichten durch die Anwaltskammern darstellen.
Daran anschließend wird der Referierende die einzelnen geldwäscherechtlichen Pflichten für den Anwaltsberuf durchgehen. Besondere Bedeutung haben hier das Risikomanagement, die Sorgfaltspflichten, die Meldepflichten sowie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Welche die Anwaltschaft treffen.
Aus seiner eigenen Tätigkeit bei den Anwaltskammern wird der Referierende sodann einen Einblick geben, wie die Rechtsanwaltskammern eine entsprechende Prüfung durchführen und was es hierbei Besonderes zu beachten gilt.
Abschließend wir der Referierende noch aufzeigen, welche Sanktionen bei entsprechenden Verstößen drohen. Hierbei sind sowohl Sanktionen nach dem GwG als auch nach dem OwiG von Bedeutung.
Mehr Details zu der 5-stündigen Veranstaltung (5h– nach § 15 FAO) finden Sie hier.