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Fortbildung im Sportrecht gemäß § 15 FAO

Die Fortbildungsveranstaltungen im Sportrecht berücksichtigen die spezifisch sportrechtlichen Fragestellungen. Ganzjährig bietet das DAI eine Vielzahl von praxisrelevanten Seminaren zur Weiterbildung an. Die Bandbreite der Themen umfasst dabei unter anderem: Das selbst gesetzte Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie; Verfahren in den den unterschiedlichen Instanzen der Sportgerichtsbarkeit; Vereinsrecht; Gemeinnützigkeit von Sportvereinen und Verbänden in der Beratungspraxis; Vermarktungsrecht bei Sportveranstaltungen; Besteuerung von Sportvereinen; Kartell- und gesellschaftsrechtliche Probleme des Sportrechts; Sportarbeitsrecht; Strafrecht in Sport, insbesondere bei Doping im Profisport; Versicherungsschutz bei Sportunfällen.

Fachinstitutsleitung

Dr. Thomas Durchlaub, MBA

Rechtsanwalt und Notar

Mediator

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

Bochum

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Besondere Formate

Online-Fortbildung im Sportrecht mit Schnittstellen zu anderen Fachinstituten

Da das Sportrecht vor allem eine Schnittstellen-Materie ist, sind auch die Fortbildungsveranstaltungen des DAI in diesem Bereich häufig interdisziplinär ausgerichtet und finden zum Beispiel in Kooperation mit den Fachinstituten für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, insbesondere in Bezug auf Doping, sowie Versicherungsrecht statt. Der Fokus der Veranstaltungen liegt dabei entweder auf Spezialproblemen einzelner Sportarten oder auf allgemeinen sporttypischen Fragestellungen.