In den 27 Fachinstituten erfolgt die fachliche und inhaltliche Konzeption und Steuerung des Fortbildungsangebotes. Die Fachinstitutsleiter entwickeln die relevanten Inhalte des jeweiligen Fachgebietes zu Aus- und Fortbildungsthemen. Ihnen stehen die DAI-Fortbildungsbeauftragten zur Seite, die als erfahrene Rechtsanwälte die thematische-inhaltliche Detailplanung durchführen.
Die Fachinstitutsleiter
Arbeitsrecht
Bernd Ennemann
Rechtsanwalt und Notar a. D. Fachanwalt für Arbeitsrecht Soest (seit 2004) Mehr zum Fachinstitut
Arbeitsrecht
Prof. Dr. Georg Annuß, LL.M.
Rechtsanwalt Apl. Professor Universität Regensburg München (seit 2023)
Das Agrarrecht erstreckt sich über weite Bereiche des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts und ist für den hoch differenzierten landwirtschaftlichen Bereich sowie für den Verbraucherschutz von besonderer Bedeutung. Der auf diesem Gebiet tätige anwaltliche Berater findet im Fachinstitut für Agrarrecht ein Fortbildungsprogramm, das in seinen Tagesseminaren aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung aufgreift und diese unter besonderer Berücksichtigung der anwaltlichen Praxis erörtert.
Fachanwälte können Ihrer Fortbildungspflicht gemäß §15 FAO damit auch auf diesem noch relativ jungen Gebiet der Fachanwaltsordnung nachkommen. Der Erhöhung der Fortbildungsverpflichtung auf 15 Zeitstunden ab 2015 entspricht das Fachinstitut mit der Planung von drei fünfstündigen Veranstaltungen. Geplant ist je ein Seminar zum landwirtschaftlichen Steuerrecht, dem agrarisch wirksamen Umwelt- und Bauplanungsrecht und dem Europäischen Beihilfenrecht.
Darüber hinaus richten sich die Veranstaltungen aufgrund der Querbeziehungen des Agrarrechts zum Erb-, Steuer- und Verwaltungsrecht gleichermaßen an Kolleginnen und Kollegen, die auf diesen Gebieten tätig sind.
Das DAI-Fachinstitut für Arbeitsrecht besteht bereits seit 1982. Dass heute über 9.500 Rechtsanwälte als Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig sind und sich diese Zahl jährlich um ca. fünf Prozent erhöht, ist ganz wesentlich diesem DAI-Fachinstitut zu verdanken.
Bei seiner Gestaltung von Aus- und Fortbildungen im Arbeitsrecht stehen nach wie vor neben Fortbildungen zum Teilnahmenachweis nach FAO Fachanwaltslehrgänge zum Erwerb besonderer Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung im Vordergrund. In seinen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen berücksichtigt das Fachinstitut regelmäßig sowohl Teilrechtsgebiete als auch angrenzende Rechtsgebiete zum Arbeitsrecht. Jährlich nehmen allein an den Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 15 FAO rund 4.000 Kolleginnen und Kollegen teil.
Die Jahresarbeitstagung ist seit über 25 Jahren eines der bedeutendsten Foren für Arbeitsrechtler, bei dem ein intensiver Gedankenaustausch stattfindet. Hier werden Neuerungen in der Gesetzgebung ebenso besprochen wie deren Auswirkung auf die anwaltliche Beratungs- und Vertretungspraxis.
Bernd Ennemann
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht Soest (seit 2004)
Mandate aus den Tätigkeitsfeldern Anlageberatung und Vermögensverwaltung, Kredit- und Kreditsicherungsrecht und Zahlungsverkehrsrecht beziehungsweise Bankaufsichtsrecht zählen zu den Tätigkeitsschwerpunkten der anwaltlichen Praxis im Bank- und Kapitalmarktrecht. Zu dieser Spezialmaterie finden Anwältinnen und Anwälte ein entsprechendes Fortbildungsangebot im Fachinstitut für Bank- und Kapitalmarktrecht, das mit seinem Seminarprogramm in jedem Fall den jährlichen Fortbildungsumfang (15 Zeitstunden – § 15 FAO) abdeckt und schwerpunktmäßig entsprechende Tagesseminare anbietet.
Dr. Martin Lange
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hamm (seit 2016)
Das Bau- und Architektenrecht steht im Schnittstellenbereich von Recht und Technik. Baubegleitende (projektsteuernde) juristische Beratung sowie eine fundierte Prozessführung erfordert Juristen, die das materielle Baurecht mit Normen der VOB oder HOAI ebenso beherrschen wie die Mechanismen der öffentlichen Vergabe oder des Vertragsmanagements. Mit gleicher Gewichtung sollte das Interesse an Bauphysik und die Kenntnis typischer Schwachstellen im Baubereich den Anwalt im Baurecht charakterisieren.
Fachanwälten und Baurechtlern bietet das Institut ein umfassendes, juristisch fundiertes Veranstaltungsspektrum an. Erfahrene Referenten vermitteln dabei praxisnah das notwendige Know-how – wobei der Fokus selbstverständlich auch auf das für den Erfolg in der Praxis häufig entscheidende Bauprozessrecht gelegt wird – damit Teilnehmer die Interessen ihrer Mandanten effektiv vertreten können.
Jährlich findet in Berlin die Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht statt, eines der bedeutendsten Foren im Baurecht.
Prof. Dr. Werner Langen
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Mönchengladbach (seit 2013)
Der im Erbrecht tätige Praktiker findet im Fachinstitut für Erbrecht ein Fortbildungsangebot (§ 15 FAO), das einer Vielzahl erbrechtlicher Fragenstellungen –angefangen bei der Annahme des erbrechtlichen Mandats bis hin zu Spezialfragen aus dem Erbschaftsteuerrecht – nachgeht und dieses Spezialwissen in seinen Seminaren vermittelt.
Ein exklusives Forum der Fortbildung und des Erfahrungsaustauschs zum erbrechtlichen Mandat ist auch die Jahresarbeitstagung Erbrecht. Fachanwälten und auf dem Gebiet des Erbrechts tätigen Rechtsanwälten bietet diese Expertenkonferenz Estate Planning einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen des Erb- und Erbschaftsteuerrechts in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Praxis.
Regelmäßig finden auch Frage- und Problemstellungen aus angrenzenden Fachgebieten wie dem Steuer- oder Sozialrecht Eingang in das breit gefächerte, bundesweit stattfindende Fortbildungsangebot. Vertiefungs- und Qualifizierungskurse des Fachinstituts schließlich ermöglichen Teilnehmern nach dem Besuch sowie einer mit „erfolgreich“ bewerteten Fachklausur, das DAI-Fortbildungssiegel als Bestätigung des nachgewiesenen Erwerbs und der Vertiefung besonderer durch Fortbildung erworbener Fachkenntnisse auf einem Teilrechtsgebiet zu führen.
Hans Christian Blum
Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Stuttgart (seit 2012)
Das Familienrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von einer stark divergierenden Rechtsprechung der Obergerichte geprägt. Die anwaltliche Aus- und Fortbildung beruht daher auf Veranstaltungen, bei denen die Darstellung der jeweiligen obergerichtlichen Rechtssprechung einen breiten Raum einnimmt.
Das DAI-Fachinstitut für Familienrecht bietet seit seiner Gründung im Jahr 1995 den auf diesem Rechtsgebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen ein umfassendes, juristisch fundiertes Veranstaltungsspektrum an, bei dem erfahrene Referenten praxisnah sowohl dem Einsteiger als auch dem qualifizierten Familienrechtsberater das nötige Know-how vermitteln. Neben thematischen Einzelveranstaltungen führt das Institut auch Fachgebietslehrgänge zum Erwerb besonderer Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung durch.
Zu jeder Veranstaltung erhalten die Teilnehmer kompendiumsähnliche Arbeitsunterlagen, die erfahrungsgemäß auch nach den Tagungen als Nachschlagewerk genutzt werden.
Dr. Rita Coenen
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Münster (seit 2017)
In modernen postindustriellen Gesellschaften hat ein Wirtschaftsbereich Bedeutung erlangt, der sich mit der Schaffung und dem Vertrieb immaterieller Güter befasst. Jeder Anwalt, der die wirtschaftsrechtliche Beratung seiner Mandanten kompetent durchführen will, muss über sichere und aktuelle Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen.
In „neueren“ Rechtsgebieten ist eine stetige Angleichung der einmal erworbenen Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung absolut notwendig. Die DAI-Fachinstitute für Gewerblichen Rechtsschutz, für Informationstechnologierecht und für Urheber- und Medienrecht vermitteln in ihren Fortbildungsveranstaltungen jenen Standard, der im internationalen Beratungsmarkt schon längst üblich ist und verlangt wird. Aber auch ausgewiesene Experten werden über neuere Entwicklungen aktuell informiert und erhalten somit das für die anwaltliche Praxis so notwendige Tageswissen.
Die Veranstaltungen der DAI-Fachinstitute werden durch Referenten bestimmt, die in diesen modernen Rechtsgebieten über eine große praktische Erfahrung und gesichertes tagesaktuelles Wissen verfügen.
Die „Hamburger Jahresarbeitstagung zum gewerblichen Rechtsschutz“ zählt zu den größten Foren der Anwaltschaft zum Austausch mit Praktikern aus Industrie, Justiz und Wissenschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.
Dr. Jürgen Apel
Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dortmund (seit 1994)
Das Fachinstitut für Handels- und Gesellschaftsrecht
Handlungsformen und Struktur finden die Rechtssubjekte des Wirtschaftslebens im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kein im Wirtschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt kann es sich leisten, in diesem Bereich nur oberflächliche Rechtskenntnisse zu haben. Anwälte, die täglich mit Umstrukturierungen, Gesellschaftsvertragsentwürfen oder Unternehmenskäufen beschäftigt sind, benötigen eine Fortbildung, die auf diese speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kenntnisse müssen regelmäßig ergänzt und erweitert werden, damit eine zukunftsorientierte Beratung stattfinden kann.
Kurz nach der Einführung der neuen Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht hatte das DAI sein Fachinstitut für Handels- und Gesellschaftsrecht etabliert und führt seitdem regelmäßig den Fachlehrgang mit anerkannten und didaktisch ausgezeichneten Spezialisten aus Anwaltschaft und Notariat auf diesem Gebiet durch.
Neben dem Fachlehrgang finden Fachanwälte anspruchsvolle Veranstaltungen, die Fortbildungsanforderungen nach § 15 FAO erfüllen. Jährlich findet in Hamburg die Gesellschaftsrechtliche Jahrestagung statt, die gemeinsam mit dem Fachinstitut für Notare ausgerichtet wird. Auch in dieser Tagung wird der notwendige interdisziplinäre Ansatz des Fachinstituts deutlich.
Dr. Thomas Durchlaub, MBA
Rechtsanwalt und Notar, Mediator Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht Bochum (seit 2006)
Mandate zum elektronischen Geschäftsverkehr und vertragsrechtliche Fragen auf dem Gebiet des IT-Rechts erfordern neben einem spezifischen technischen Verständnis auch Kenntnisse zusätzlicher Besonderheiten des Strafrechts sowie der Verfahrens- und der Prozessführung.
Mit der Querschnittsmaterie IT-Recht befasste Praktikerinnen und Praktiker finden im Fachinstitut für Informationstechnologierecht ein Fortbildungsangebot, in dem erfahrene Vertreter aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Technik Einzel- und Spezialfragen der anwaltlichen Praxis sowie aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung darstellen und erörtern. Zusätzlich zu diesen Tagesseminaren ermöglicht die Jahresarbeitstagung IT-Recht als hochkarätiges Forum fachlichen und kollegialen Austausch.
Durch die Berücksichtigung von Bezügen zum Urheber- und Medienrecht bzw. Gewerblichen Rechtsschutz richten sich zahlreiche Fortbildungen des Fachinstituts für Informationstechnologierechts auch an Fachanwältinnen und Fachanwälte für diese benachbarten Rechtsgebiete.
Dr. Jürgen Apel
Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dortmund (seit 2012)
Das Fachinstitut für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Das Veranstaltungsprogramm des Fachinstituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht umfasst thematische Einzelveranstaltungen zu Fragen der insolvenzrechtlichen Praxis, Rechtsprechungsübersichten und Seminare zu aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung. Weiteren festen Bestandteil bilden auch Tagungen zum Insolvenzanfechtungs- und Insolvenzgesellschaftsrecht sowie Vertiefungs- und Qualifizierungskurse, die nach dem Besuch und der erfolgreichen Teilnahme an einer Fachklausur zur Führung des DAI-Fortbildungssiegels berechtigen. Damit richtet sich das Fortbildungsangebot des Fachinstituts sowohl an Insolvenzverwalter als auch an Rechts- und Fachanwälte in der Rolle des Gläubigervertreters.
Dr. Thomas Durchlaub, MBA
Rechtsanwalt und Notar, Mediator Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht Bochum (seit 2000)
Das Fachinstitut für Internationales Wirtschaftsrecht und Europarecht
Die Bedeutung internationaler wirtschaftlicher Beziehungen deutscher Unternehmen gewährleistet eine breite Nachfrage nach international-rechtlichen Beratungsleistungen. Dabei erfordert eine hohe Spezialisierung auf dem Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts den sicheren Umgang mit Kollisionsrecht und fremden Rechtsordnungen. Seit 2013 wird dem komplexen Rechtsgebiet daher auch mit der Fachanwaltschaftsbezeichnung „Internationales Wirtschaftsrecht“ Rechnung getragen.
Das europäische Gemeinschaftsrecht ist heute ebenfalls maßgeblich für praktisch alle Rechtsgebiete und reicht inzwischen in weite Bereiche der alltäglichen anwaltlichen Praxis. Praktiker stellt der Umgang mit dem Europarecht dabei oftmals vor überraschende Probleme, weil diese Materie auch in der nationalen Rechtsanwendung Besonderheiten und grundlegende Unterschiede behält. Für den praktizierenden Anwalt wird deshalb bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ein spezifisches und systematisches Verständnis notwendig.
Das Fachinstitut für Internationales Wirtschaftsrecht und Europarecht bietet auf diesen Gebieten eine Vielzahl anwaltlicher Aus- und Fortbildungen zu Themen an, auf die Kolleginnen und Kollegen bei der Mandatsbearbeitung zwangsläufig treffen. Alle Veranstaltungen sind dabei deutlich auf die Bedürfnisse der deutschen anwaltlichen Praxis ausgerichtet. Neben Fachanwaltslehrgängen werden auch Seminare und Tagesveranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, die durch die Nähe zu den Kernkompetenzen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. in den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts/Steuerrechts oftmals in Kooperation mit diesen Fachinstituten angeboten werden. Damit richten sich diese Fortbildungen gleichermaßen an auf diesen Gebieten tätige Anwälte zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.
Dr. Hans-Michael Pott
Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Düsseldorf (seit 1986)
Sind für die Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit die in der Zulassung ausgesprochenen juristischen Grundqualifikationen ausreichend, bedarf der Start und die erfolgreiche Führung einer eigenen Anwaltskanzlei zusätzlich unternehmerischer, kaufmännischer und technisch-organisatorischer Fähigkeiten und Kenntnisse, um sich in dem hart umkämpften Mandantenmarkt sicher zu etablieren.
Schon seit Jahren unterstützt das DAI deshalb mit einer Reihe von Veranstaltungen Kolleginnen und Kollegen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen. Dabei werden nicht nur die juristischen Handwerkzeuge wie Berufsrecht, Gebührenrecht und Prozessrecht in ihrer Bedeutung für die tägliche Anwaltspraxis besprochen, sondern auch betriebswirtschaftliche Grundvoraussetzungen wie Kostenmanagement, Controlling und Personalführung vorgestellt. Zum elektronischen Rechtsverkehr führen wir Seminare und Workshops direkt am Übungs-PC durch.
Das Fachinstitut für Mediation und Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Zentraler Bestandteil im Programm des Fachinstituts für Mediation und Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist die 90-stündige Fachausbildung Mediation. Ziel der mehrteiligen Veranstaltung ist es, als Mediator außergerichtlich Konflikte beilegen zu können und die Zusatzbezeichnung „Mediator“ gemäß § 7a BORA und § 5 Abs. 1 MediationsG zu führen.
Ergänzt wird die Fachausbildung Mediation durch den Vertiefungskurs Mediation. Dieser richtet sich an Mediatorinnen und Mediatoren, die beim DAI oder einem anderen anerkannten Ausbildungsinstitut eine Mediationsausbildung von mindestens 90 Stunden absolviert haben. In 30 Stunden werden die erlernten Techniken durch Praxisfälle wiederholt, vertieft und durch zusätzliche Ausbildungsinhalte ergänzt. Der Vertiefungskurs orientiert sich an dem Ausbildungskatalog, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Ausbildungskatalog im Rahmen des RVO-Entwurfes (§ 6 MediationsG i. V. m. § 3 ZMediatAusbV) zum „Zertifizierten Mediator“ erlassen hat. Vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung besteht keine Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Zertifizierter Mediator“.
Ebenfalls 30-stündig findet der praxisorientierte Intensivkurs Wirtschaftsmediation statt. Er ermöglicht Anwaltsmediatoren einen Einblick in die Besonderheiten der Wirtschaftsmediation und kann zugleich dazu dienen, die externe anwaltliche Beratungsleistung intensiver an den Erwartungen des wirtschaftlichen Klientels zu orientieren.
Michael Plassmann
Rechtsanwalt Mediator Wirtschafts-mediator Bankkaufmann Berlin (seit 2015)
Das Medizinrecht geht weit über das hinaus, was sich bisher in der Praxis unter den Stichworten „Arztrecht“ und „Arzthaftungsrecht“ eingebürgert hat. Erfasst sind in diesem Rechtsgebiet die Versicherten, die Leistungserbringer, die Hersteller von Medizinprodukten und das gesamte Berufsrecht der Heilberufe, einschließlich des Rechts der Zugangsvoraussetzungen für Krankenhäuser und Apotheken. Der hier tätige Anwalt muss Spezialist in verschiedenen Teilgebieten sein. Dies – sowie das steigende Aufkommen an juristischem Beratungsbedarf und anwaltlicher Prozessvertretung – hat dazu geführt, dass der Fachanwalt für Medizinrecht seit seiner Einführung im November 2004 durch die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer eine feste Größe in den Reihen der bereits etablierten Fachanwaltschaften geworden ist.
Das DAI-Fachinstitut veranstaltet neben den regelmäßigen Lehrgängen für den Erwerb des Fachanwalts Medizinrecht zahlreiche Ganztagsseminare und jährlich die Jahresarbeitstagung für Medizinrecht, die dem interdisziplinären Charakter des Medizinrechts Rechnung tragen und auf die Bedürfnisse der anwaltlichen Praxis ausgerichtet sind. Ein Schwerpunkt der Veranstaltungen widmet sich der „Medizin im Medizinrecht“.
Prof. Dr. Michael Quaas, M.C.L.
Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Stuttgart (seit 2005)
Das Fachinstitut für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts werden zunehmend Spezialkenntnisse erforderlich. Da in der juristischen Ausbildung das Miet- und Wohnungseigentumsrecht nicht den Raum einnimmt, der erforderlich wäre, um den Anforderungen in der anwaltlichen Praxis gerecht zu werden, ist die Aneignung fachspezifischer, praxisnaher Kenntnisse vor Übernahme eines entsprechenden Mandats in entsprechenden Fortbildungen nahezu unumgänglich.
Das DAI-Fachinstitut für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bietet den in dem Bereich tätigen Kollegen eine intensive, kompakte und praxisnahe Einführung in dieser Spezialmaterie an. Der regelmäßig durchgeführte Fachlehrgang behandelt alle relevanten Bereiche des Fachgebiets Miet- und Wohnungseigentumsrecht entsprechend den § 4 i. V. m. § 14 c der Fachanwaltsordnung. Die Darstellung und Erläuterung erfolgt anhand umfangreicher Arbeitsunterlagen, die die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen, Gefahrenquellen aufzeigen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Das DAI-Fachinstitut bietet eine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen und Spezialthemen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht an.
Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Dortmund (seit 2012)
Mit der Errichtung des DAI-Fachinstituts für Notare im Jahr 1982 sind die Vorstellungen der Bundesnotarkammer verwirklicht worden, die Ausbildung zum Anwaltsnotar und die Fortbildung der Notare zu konzentrieren und zu intensivieren. Das umfassende Fortbildungskonzept trägt der besonderen Bedeutung der ständigen beruflichen Fortbildung gerade für den Notar Rechnung. Aufgabe des Fachinstituts ist es, die Aus- und Fortbildung der Notare zu koordinieren und auf gleichbleibend hohem Niveau durch erfahrene Referenten sicherzustellen.
Angehenden Anwaltsnotaren ermöglichen Vorbereitungslehrgänge auf die notarielle Fachprüfung, sich umfassend auf alle prüfungsrelevanten Rechtsgebiete der notariellen Praxis vorzubereiten und entsprechende Klausurerfahrung zu sammeln. Zentraler Bestandteil im Fachinstitutsprogramm bilden daneben auch Tagungen und Seminare mit speziellem Bezug zur notariellen Tätigkeit sowie Fortbildungen zu aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Weitreichende Kooperationen mit den regionalen Notarkammern und fachlich besonders ausgewiesene Referentinnen und Referenten aus Notariat und Gerichtsbarkeit tragen dazu bei, den hohen Qualitätsstandard der deutschen Notare durch qualifizierte Fortbildung zu erhalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Notariat ist das Fachinstitut ebenfalls ein zuverlässiger Partner: Regelmäßig finden auch Seminare statt, die sich an ihren Bedürfnissen orientieren.
Die Fortbildungsveranstaltungen des DAI-Fachinstituts für Notare entsprechen vom Konzept und von ihrer Durchführung her dem hohen Anspruch einer von einem Berufsstand mit einer entsprechend qualifizierten Verantwortung selbst getragenen, nicht kommerziellen, aber leistungsfähigen und berufsspezifischen Einrichtung mit hohem Wirkungsgrad. Das Fachinstitut für Notare hat damit in der Praxis die Leitfunktion bei der Notarfortbildung übernommen.
Das Sozialrecht findet in der juristischen Ausbildung relativ wenig Beachtung, trotz jährlich ca. 250.000 Prozessen vor deutschen Sozialgerichten. Ebenfalls werden über das Sozialrechtssystem regelmäßig pro Jahr weit mehr Gelder umverteilt, als Bund, Länder und Gemeinden insgesamt an Steuern einnehmen. Folgerichtig nimmt der Anteil der anwaltlich vertretenen Kläger vor den Sozialgerichten stetig zu.
Das DAI-Fachinstitut für Sozialrecht war nicht nur die erste, sondern über viele Jahre hinweg auch die einzige Institution, die sich mit der Ausbildung von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht beschäftigte. So wurde der überwiegende Teil aller Fachanwälte für Sozialrecht im DAI-Fachinstitut geschult.
Regelmäßig führt das DAI-Fachinstitut für Sozialrecht Fachanwaltslehrgänge zum Erwerb der besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet des Sozialrechts durch. Außerdem werden zahlreiche weitere Veranstaltungen abgehalten, die sich schwerpunktmäßig mit dem Sozialrecht in der anwaltlichen Praxis beschäftigen. Hierzu zählt u. a. die Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung, die als größte Veranstaltung auf dem Gebiet des Sozialrechts in der Bundesrepublik gilt.
Susanne Pfuhlmann-Riggert
Rechtsanwältin und Notarin Fachanwältin für Sozialrecht Fachanwältin für Familienrecht Neumünster (seit 2016)
Das Fachinstitut für Steuerrecht führt seit 1950 sowohl den Einsteiger als auch den qualifizierten Berater praxisnah durch das gesamte Gebiet des Steuerrechts. Charakteristisch für die bundesweit stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen sind neben hochkarätigen Referenten aus Anwaltschaft, (Bundes-)Gerichtsbarkeit und Wissenschaft auch umfangreiche Arbeitsunterlagen, die als wertvolle Nachschlagewerke über die Veranstaltung hinaus einen Mehrwert für die tägliche Praxis bieten.
Der äußerst dynamischen Entwicklung im Steuerrecht entspricht das Fachinstitut durch eine Konstanz in Tagungen, die als Fixpunkte im steuerrechtlichen Fortbildungsjahr jährlich neu aufgelegt werden. Zu Fragen der steuerrechtlichen Gestaltungs-, Beratungs- und Prozesspraxis ermöglicht die Jahresarbeitstagung Steuerrecht ein exklusives Forum steuerrechtlicher Fortbildung mit fallbezogenen Vorträgen und Diskussionen zu aktuellen Brennpunkten. Auch die weiteren steuerrechtlichen Fortbildungen mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO entsprechen in ihrer Ausrichtung den Erfordernissen einer anspruchsvollen steuerrechtlichen Mandatsbearbeitung.
Dr. Jan de Weerth
Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Steuerberater Frankfurt (seit 2014)
Für die anwaltliche Beratung im Bereich des Strafrechts und die Übernahme strafrechtlicher Mandate sind fundierte Fachkenntnisse unabdingbar. Zielsetzung des Fachinstituts für Strafrecht ist daher die Vermittlung spezifischen Wissens auf diesem Fachgebiet. Dabei sind die Fortbildungsveranstaltungen stets an den spezifischen Erfordernissen des strafrechtlichen Mandats ausgerichtet: Regelmäßig finden Seminare gemäß § 15 FAO zu Praxisproblemen oder aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie Aussprachetagungen statt, die die Begegnung zwischen Strafverteidigern, Richtern und Staatsanwälten ermöglichen. Als exklusives Forum des fachlichen Austauschs sind bei der Jahresarbeitstagung Strafrecht praxisnahe Brennpunkte des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts ebenfalls Gegenstand des Arbeitsprogramms. Selbstverständlich sind im Fortbildungsangebot des Fachinstituts für Strafrecht Bezüge zu anderen Fachgebieten durch Veranstaltungen zum Verkehrsstrafrecht, Steuerstrafrecht oder Compliance berücksichtigt. Damit richten sich zahlreiche Fortbildungen des Fachinstituts für Strafrecht auch an Fachanwältinnen und Fachanwälte für andere Rechtsgebiete.
Thilo Pfordte, LL.M.
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht München (seit 1994)
Das Fachinstitut für Transport- und Speditonsrecht
Ob Straßen-, Schienen-, See- oder Luftverkehr: Der Transport von Gütern und Waren ist mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen verbunden. Detaillierte Kenntnisse der nationalen und europäischen Regelungen gehören daher zum unverzichtbaren Know-how eines jeden Transportrechtlers. Massive Risiken und Haftungslücken, die bei der Vergabe und der Abwicklung von Aufträgen an Spediteure, Frachtführer und Logistikdienstleister auftreten können, unterschiedliche Rechtsgrundlagen sowie eine Rechtsprechung, die inzwischen auch die Auftraggeberseite stärker in die Verantwortung einbezieht, tragen nicht immer zur Rechtsklarheit bei.
Ziel des Fachinstituts für Transport- und Speditionsrecht ist es, zu aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis des Transport- und Speditionsrechts Fortbildungsveranstaltungen anzubieten, bei denen insbesondere der Fokus auf die anwaltliche Mandatsbearbeitung gelegt wird.
Dem auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrecht tätigen Praktiker bietet das Fachinstitut für Urheber- und Medienrecht ein umfassendes Seminarangebot gemäß § 15 FAO an. Dieses berücksichtigt die aktuelle (obergerichtliche) Rechtsprechung ebenso wie in der Praxis auftretende Fragestellungen. Querbezügen zum gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht begegnen Fortbildungen, die in Kooperation mit den entsprechenden DAI-Fachinstituten angeboten werden. Prominenteste Beispiele hierfür sind die Jahresarbeitstagungen Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht.
Dr. Jürgen Apel
Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dortmund (seit 2012)
Auch das Vergaberecht als jüngstes Fachgebiet der Fachanwaltsordnung wird im Deutschen Anwaltsinstitut e. V. (DAI) in einem eigenen Fachinstitut abgedeckt. Das Aus- und Fortbildungsprogramm umfasst neben einem entsprechenden Fachanwaltslehrgang zum Erwerb der besonderen Kenntnisse im Vergaberecht (§ 14o FAO n. F.) Tagesseminare zu ausgewählten vergaberechtlichen Fragestellungen, die z. T. in Zusammenarbeit mit den benachbarten Fachinstituten erfolgen.
Dr. Olaf Otting
Leiter des Fachanwaltslehrgangs für Vergaberecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt
Das Fachinstitut für Verkehrsrecht bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein umfassendes Angebot, sich in diesem Fachgebiet weiter zu qualifizieren und zu spezialisieren. Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie spezielle, bei der Mandatsbearbeitung auftretende Praxisprobleme werden erörtert und diskutiert. Das Fachinstitut für Verkehrsrecht führt regelmäßig und bundesweit eine Reihe erfolgreicher und etablierter Tagesveranstaltungen durch. Als Beispiele seien „Erfolgreiche Verteidigung bei standardisierten Messverfahren in Bußgeldsachen“, „Der Erwerbsschaden im Verkehrsunfallmandat“, „Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zum Personen- und Sachschadensrecht beim Verkehrsunfall“, „Gebührenoptimierung in Verkehrssachen“ oder „Effektive Verteidigung im Fuhrpark: Fahrer, Halter und Verkehrsleiter“ zu nennen. Mit der Veranstaltung „Praxisprobleme und aktuelle Entwicklungen im Fahrerlaubnisrecht – das Fahreignungsregister (FAER)“ werden auch die Schnittstellen zum Verwaltungsrecht erfasst. Ein besonderes Highlight stellt die jährlich im Frühsommer angebotene „Geislinger Praxistagung“ dar, die Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Gelegenheit gibt, die aktuellen Entwicklungen des Sachverständigenwesens im Straf-/Verkehrs-/Versicherungsrecht in Theorie und Praxis kennenzulernen. Neben der Demonstration von Crashtests im Hoch- und Niedriggeschwindigkeitsbereich wird dabei auch einen Themenblock zur Verkehrsmesstechnik in der Tagung präsentiert. In der Frage der Haftungsbeurteilung weist das Verkehrsunfallrecht zum Teil erhebliche regionale Besonderheiten auf. Diese Strömungen in der gerichtlichen Handhabe zu kennen, ist für die involvierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von elementarer Bedeutung, um die Partei schon bei der außergerichtlichen Regulierung optimal zu vertreten. Daher wurde auch zu diesem Bereich mit dem Seminar „Norddeutsche Haftungsquoten im Verkehrsrecht“ ein entsprechendes Fortbildungsangebot konzipiert. Am 07.10.2016 wird das Fachinstitut für Verkehrsrecht in Köln eine Verkehrsrechtstagung mit Spezialthemen aus dem Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht unter der Leitung des neuen Fachinstitutsleiters Herrn Rechtsanwalt Bachmor durchführen.
Stefan Bachmor
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg (seit 2016)
Das Versicherungsrecht erweist sich als eine Materie, die für zahlreiche Segmente der anwaltlichen Tätigkeit eine ständig wachsende Bedeutung gewinnt. Die Bandbreite der Fortbildungen des Fachinstituts für Versicherungsrechts reicht daher von Seminaren zum Versicherungsvertragsrecht, Sachversicherungsrecht und das Haftpflichtversicherungsrecht über das Recht der privaten Personenversicherung bis hin zu angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Verkehrs-, Straf- oder Transport- und Speditionsrecht.
Neben diesen Schnittstellenveranstaltungen, die sich damit gleichermaßen an die auf den letztgenannten Gebieten tätigen Kolleginnen und Kollegen richten, umfasst das Angebot regelmäßig auch Fortbildungen, in denen die aktuelle Rechtsprechung sowie aktuelle Entwicklungen im Versicherungsrecht im Vordergrund stehen.
Als Fixpunkt im Jahresprogramm findet seit 2007 die „Geislinger Praxistagung – Der Sachverständige in der Praxis“ statt, auf der aktuelle Entwicklungen des Sachverständigenwesens im Straf-/Verkehrs-/Versicherungsrecht in Theorie und Praxis erörtert werden.
Stefan Bachmor
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg (seit 2016)
Mit einer wachsenden gesellschaftlichen Ausdifferenzierung wächst zwangsläufig der Bedarf nach verlässlichen Regulierungsmechanismen. Daher kommt dem öffentlichen Recht immer mehr Bedeutung zu. Gleichzeitig erfordert der hohe Komplexitätsgrad dieses Rechtsgebiets eine hohe Spezialisierung der damit befassten Anwälte.
Seit 1983 ermöglicht das Fachinstitut für Verwaltungsrecht, die in der Fachanwaltsordnung geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung Verwaltungsrecht zu erwerben. Daneben bieten die Lehrgänge auch Kolleginnen und Kollegen, die keine Fachanwaltschaft anstreben, eine kompakte und anspruchsvolle Einführung in das gesamte Gebiet des Verwaltungsrechts.
Höhepunkt und zugleich Auftakt im jährlichen Fortbildungsprogramm bildet die Jahresarbeitstagung Verwaltungsrecht, die jährlich in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts stattfindet und ein von der Fachwelt viel beachtetes Forum für die Diskussion neuester Entwicklungen und Entscheidungen im Bereich des Verwaltungsrechts darstellt.
Spezialmaterien des Verwaltungsrechts und ausgewählten Fragestellungen zu Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung werden in zahlreichen Tagesseminaren nachgegangen, zu denen Teilnahmebescheinigungen gemäß § 15 FAO ausgestellt werden.
Regelmäßig werden auch die Vertiefungs- und Qualifizierungskurse Beamtenrecht angeboten, die Teilnehmer nach dem Besuch sowie einer mit „erfolgreich“ bewerteten Fachklausur ermöglichen, das DAI-Fortbildungssiegel als Bestätigung des nachgewiesenen Erwerbs und der Vertiefung besonderer durch Fortbildung erworbener Fachkenntnisse auf einem Teilrechtsgebiet zu führen.
Dr. Alexander Kukk
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Stuttgart (seit 2019)