Online-Vortrag LIVE: Humanitäre Aufenthalte, Voraussetzungen, Folgen, der Weg in einen Daueraufenthalt(334070)
Fachinstitut:
Inhalt:
Die humanitären Aufenthalte (2. Kapitel, 5. Abschnitt, §§ 22-26 sowie 104c AufenthG, der auch zu den humanitären Aufenthalten zählt) nehmen eine besondere Stellung im Aufenthaltsrecht ein: Sie sind die einzigen Aufenthalte, die nach einem erfolglosen Asylverfahren noch durchgängig möglich sind, haben weniger strenge Erteilungsvoraussetzungen und sind im Falle einer Schutzanerkennung sogar ohne Antrag zu bekommen.
Auf der anderen Seite gelten Regeln über Familiennachzug, Niederlassung, Einbürgerung und Leistungsbezug nicht oder nicht uneingeschränkt. Das alles sollte Grund genug sein, die wichtigsten dieser Aufenthalte in ihren Voraussetzungen und Folgen für die Betroffenen zusammenhängend zu betrachten.
In dem Seminar werden die Bleiberechtsregelungen (§§ 25a, 25b und 104c AufenthG), die Aufenthaltserteilung nach Schutzanerkennung (§ 25 Abs. 1-3) und die Aufenthalte nach § 25 Abs. 4-5 behandelt. Den Abschluss bilden der § 26 AufenthG mit seinen Sonderregeln über den Weg in einen unbefristeten Aufenthalt und ein Ausblick auf den Spurwechsel vom humanitären Aufenthalt in andere Formen des Aufenthalts.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Auf der anderen Seite gelten Regeln über Familiennachzug, Niederlassung, Einbürgerung und Leistungsbezug nicht oder nicht uneingeschränkt. Das alles sollte Grund genug sein, die wichtigsten dieser Aufenthalte in ihren Voraussetzungen und Folgen für die Betroffenen zusammenhängend zu betrachten.
In dem Seminar werden die Bleiberechtsregelungen (§§ 25a, 25b und 104c AufenthG), die Aufenthaltserteilung nach Schutzanerkennung (§ 25 Abs. 1-3) und die Aufenthalte nach § 25 Abs. 4-5 behandelt. Den Abschluss bilden der § 26 AufenthG mit seinen Sonderregeln über den Weg in einen unbefristeten Aufenthalt und ein Ausblick auf den Spurwechsel vom humanitären Aufenthalt in andere Formen des Aufenthalts.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Referenten:
Dr. Stephan Hocks
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Gießen, Vorsitzender des Ausschusses Asyl- und Ausländerrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Frankfurt am Main
Rechtanwalt Dr. Stephan Hocks ist als Fachanwalt für Migrationsrecht mit dem Schwerpunkt Asyl- und Ausländerrecht in Frankfurt am Main tätig. Zudem ist er zu diesem Themengebiet auch Lehrbeauftragter an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Zu seinen weiteren Tätigkeiten zählt der Vorsitz des Ausschusses Asyl- und Ausländerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Als erfahrener Autor hat er zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht sowie am Dörig (Hrsg.), „Handbuch Migrations- und Integrationsrecht“, 2. Auflage München 2020 (erscheint bald in 3. Auflage mit Stephan Hocks als Mitherausgeber) und am Kommentar Hofmann (Hrsg.), „Ausländerrecht“, 3. Auflage Baden-Baden 2023, mitgewirkt.
Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
13.30 - 19.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
27.06.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
175,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
334070