Online-Vortrag LIVE: Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern(264170)

Fachinstitut:
KanzleimanagementStrafrecht
Inhalt:
In diesem Vortrag wird der Referent die wichtigsten Fragen zur Geldwäscheprävention in der Praxis der Rechtsanwälte behandeln. Damit wird den Teilnehmern veranschaulicht, welche Pflichten (verpflichtete) Rechtsanwälte im Einzelnen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu erfüllen haben. Hierbei werden auch die am 01.10.2020 in Kraft getretene Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien), die Änderung des § 261 StGB und die Änderungen zum Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG) zum 01.08.2021 (noveliertes Geldwäschegesetz). Ab dem 1.1.2024 haben sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 GwG). Hierfür steht das elektronische Meldeportal der FIU, goAML, zur Verfügung.

Darüber hinaus wird der Referent, der bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in der Geschäftsstelle zuständig für die Geldwäscheaufsicht ist, beispielhaft aufzeigen, wie die Prüfungen der Rechtsanwaltskammern hierzu aussehen können und anhand welcher Kriterien diese typischerweise tätig werden.

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentin zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird die Referentin im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning
Referenten:

Christian Bluhm

Rechtsanwalt, Hamburg

Rechtsanwalt Christian Bluhm ist seit Januar 2019 als Referent bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zuständig für die Geldwäscheaufsicht. Er ist ständiger Teilnehmer der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Kammern zum Geldwäschegesetz bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Vor seiner Tätigkeit bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ist Herr Bluhm viele Jahre als Syndikusrechtsanwalt bei einem großen Hamburger Mieterverein sowie seit seiner Zulassung im Jahre 2008 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig gewesen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte lagen dabei im Miet- und Straßenverkehrsrecht.

Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
13.30 - 19.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00
Datum:
19.09.2023
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
 
175,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
264170
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