Online-Vortrag LIVE: Aufsichts- und zivilrechtliche Aspekte des Begriffs des Zahlungsinstruments unter Berücksichtigung der starken Kundenauthentifizierung(254150)
Fachinstitut:
Inhalt:
Der Begriff des Zahlungsinstruments ist vielschichtig und bezieht sich nicht nur auf die Auslösung elektronischer Zahlungsvorgänge, wie die BGH-Entscheidung vom 17. November 2020 zum Fax-Revers (Az.: XI ZR 294/19) zeigt.
Dabei geht es nicht nur um zivilrechtliche Haftungsfragen, sondern auch um aufsichtsrechtliche Anforderungen, insbesondere um die Frage der zwingenden Verknüpfung mit einer starken Kundenauthentifizierung.
Im Seminar werden die zivil- und aufsichtsrechtlichen Grundlagen des Zahlungsinstruments und der starken Kundenauthentifizierung sowohl im BGB als auch im ZAG und der delegierten EU-Verordnung 2018/389 behandelt und dabei auch ein Blick auf die Umsetzung in der Praxis unter Berücksichtigung typischer Zahlungsinstrumente geworfen. Neben der Darstellung der Einsatzgebiete von Zahlungsinstrument und starker Kundenauthentifizierung zur Vermeidung rechtlicher Risiken oder aufgrund zwingender gesetzlicher Erfordernisse soll auch ein Blick in die Zukunft geworfen werden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Dabei geht es nicht nur um zivilrechtliche Haftungsfragen, sondern auch um aufsichtsrechtliche Anforderungen, insbesondere um die Frage der zwingenden Verknüpfung mit einer starken Kundenauthentifizierung.
Im Seminar werden die zivil- und aufsichtsrechtlichen Grundlagen des Zahlungsinstruments und der starken Kundenauthentifizierung sowohl im BGB als auch im ZAG und der delegierten EU-Verordnung 2018/389 behandelt und dabei auch ein Blick auf die Umsetzung in der Praxis unter Berücksichtigung typischer Zahlungsinstrumente geworfen. Neben der Darstellung der Einsatzgebiete von Zahlungsinstrument und starker Kundenauthentifizierung zur Vermeidung rechtlicher Risiken oder aufgrund zwingender gesetzlicher Erfordernisse soll auch ein Blick in die Zukunft geworfen werden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Referenten:
Professor Dr. Stefan Werner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Syndikus/Direktor, Frankfurt am Main
Der Autor ist seit vielen Jahren in der Rechtsabteilung einer deutschen Großbank im Bankrecht tätig. Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet sammelte er zuvor durch verschiedene Tätigkeiten bei internationalen Beratungsunternehmen und Großbanken. Die Schwerpunkte seiner aktuellen Tätigkeit liegen im Bereich des Rechts der Zahlungsdienste und des Online-Banking. In diesem Zusammenhang ist er auch Mitglied in einem Arbeitskreis beim Bundesverband deutscher Banken und gehört der Legal Support Group des European Payments Council an. Er hat verschiedene Veröffentlichungen im Bankrecht verfasst, z.B. als Mitautor in Soergel, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, ist Mitherausgeber der „Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR)“ sowie Angehöriger des Fachbeirats des „Deutschen AnwaltSpiegels“ und des Beirats der Zeitschrift „Recht der Zahlungsdienste (RdZ)“.
Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
10.00 - 12.45 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
05.10.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
135,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
115,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
115,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
254150
Informationsmaterial: