Online-Kurs Selbststudium: Zulässigkeit von Bankentgelten(250106)

Fachinstitut:
 FAOcompleteBank- und Kapitalmarktrecht
Inhalt:
Durch die bereits langanhaltende Negativzinsphase nimmt das Erwirtschaften von Entgelten an wirtschaftlicher Bedeutung für Kreditinstitute (und Bausparkassen) zu. Bei der Vereinbarung von Entgelten ist allerdings die Rechtsprechung des BGH, insbesondere des XI. Senats, zu beachten.

Dieser Online-Kurs will die grundlegende Rechtssituation zur (Un-)Zulässigkeit von Entgelten im bankrechtlichen Bereich darstellen und berücksichtigt dabei insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur (Un-)Zulässigkeit von Entgelten im bankrechtlichen Bereich.

Die Rechtsprechung, insbesondere des BGH, unterscheidet bei der Überprüfung von formularmäßigen Entgeltvereinbarungen zwischen Banken und ihren Kunden zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden, wobei Preishauptabreden AGB-Klauseln sind, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und den dafür zu zahlenden Preis („Gegenleistung“) unmittelbar als Ausdruck des Grundsatzes der Privatautonomie regeln und deshalb nicht der materiellen Inhaltskontrolle unterliegen, sondern wie Individualvereinbarungen nur der Kontrolle anhand allgemeiner Regelungen wie §§ 134 u. 138 BGB unterliegen.

Den Gegensatz dazu stellen kontrollfähige Preisnebenabreden dar. Diese vereinbaren keine Vergütung für eine Leistung, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird. Vielmehr wird hier eine Entgeltregelung getroffen, durch die allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abgewälzt werden. Preisnebenabreden unterliegen der materiellen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB und anhand des Transparenzgebots (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Einordnung einer Entgeltklausel als Preisnebenabrede führt in der Praxis in aller Regel zur Unwirksamkeit der Klausel, da für die genannten Tätigkeiten nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Vergütung verlangt werden kann.

Vor diesem Hintergrund kommt den in diesem Online-Kurs dargestellten Themen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu.

Aktualisiert im Juli 2022.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning
Autor:

Professor Dr. Roman Jordans LL.M.

Professor an der IU Internationale Hochschule, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Solicitor (England & Wales – non practising)

Dr. Roman Jordans ist Professor für Wirtschaftsrecht sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Von 1996 bis 2000 absolvierte der Autor sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Anschluss war er bis 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bankrecht der Universität zu Köln tätig.
An der Victoria University Wellington, Neuseeland, absolvierte Dr. Jordans einen Master of Laws und legte bis 2004 sein Rechtsreferendariat in Köln und Paris ab.
Zwischen 2005 und 2010 war er als Rechtsanwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei in Köln und Berlin tätig und erwarb 2008 die Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht. 2009 wurde der Autor als Solicitor (England & Wales - non practising) zugelassen.
Von 2010 bis 2017 war Dr. Jordans Syndikus eines Kreditinstituts und selbständiger Rechtsanwalt und von 2017 bis 2019 Chefsyndikus eines Kreditinstituts und selbständiger Rechtsanwalt. Seit 2019 ist er Rechtsanwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei in Köln. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge, insbesondere zu bankrechtlichen Themen, weisen ihn zusätzlich als Experten auf diesem Rechtsgebiet aus. Seit 2022 ist er zudem als Professor für Wirtschaftsrecht an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften tätig.
Veranstaltungsort:
online
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO (Selbststudium)
Datum:
jederzeit
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
99,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
79,- € (USt.-befreit)
  • Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
Veranstaltungs-Nr.:
250106
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