Online-Vortrag LIVE: Green Branding and Advertising(204186)
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Inhalt:
Mittlerweile tagtäglich werden Verbraucher mit Schlagworten wie „klimaneutral“, „bio“, oder „nachhaltig“ im Zusammenhang mit den verschiedensten Angeboten konfrontiert. Und auch wenn zumindest eine grobe Vorstellung davon verbreitet sein dürfte, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, wissen die wenigsten, was das werbende Unternehmen hiermit eigentlich genau sagen will und ob die Auslobungen tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Dies liegt in vielen Fällen aber nicht nur am Durchschnittsverbraucher, der die Werbeaussagen der Unternehmen nicht kritisch hinterfragt, sondern auch an der Tatsache, dass die Unternehmen häufig entsprechende Behauptungen verbreiten, ohne diese näher zu substantiieren.
Zu diesem Ergebnis kam auch die EU-Kommission, die bei der „Durchforstung von Webseiten nach ökologischer Schönfärberei“ im Jahr 2021 ermittelte, dass mehr als die Hälfte aller Unternehmen den Verbrauchern nicht ausreichend Informationen zur Verfügung stellen, um die Richtigkeit der Umweltaussagen überhaupt sachgerecht beurteilen zu können. Unabhängig davon, dass viele Umweltaussagen derzeit faktisch noch immer nicht überprüfbar sind und noch dazu sehr große subjektive Interpretationsspielräume zulassen, lösen diese „grünen“ Begriffe bei uns Menschen bestimmte Emotionen aus und können unsere Kaufentscheidungen beeinflussen. Das haben auch Unternehmen erkannt, was dazu führte, dass auch die Zahl der Eintragungen von „Grünen Marken“ beim EUIPO rasant anstieg und sich Verbraucher heute fragen, ob man die „umweltfreundliche“ oder doch lieber die „klimaneutrale“ Handseife kaufen sollte. Mittlerweile gibt es aber eine Reihe obergerichtlicher Entscheidungen, die die Anforderungen an eine zulässige Werbung mit diesen Begriffen näher konkretisieren.
Um Verbraucher beim Umgang mit solchen Werbemaßnahmen stärker vor Irreführung zu schützen und einen fairen Wettbewerb herzustellen, hat die EU-Kommission zudem im Jahr 2022 und 2023 jeweils einen Richtlinienentwurf zur Regulierung von Werbung mit Umweltaussagen auf den Weg gebracht. Es ist daher spätestens jetzt an der Zeit, sich rechtlich mit Grünen Marken und Werbung mit Umweltaussagen auseinanderzusetzen. Die Veranstaltung behandelt daher den rechtlichen Status quo, bespricht die wichtigsten Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre und gibt einen Ausblick zu den Richtlinienentwürfen der EU.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Zu diesem Ergebnis kam auch die EU-Kommission, die bei der „Durchforstung von Webseiten nach ökologischer Schönfärberei“ im Jahr 2021 ermittelte, dass mehr als die Hälfte aller Unternehmen den Verbrauchern nicht ausreichend Informationen zur Verfügung stellen, um die Richtigkeit der Umweltaussagen überhaupt sachgerecht beurteilen zu können. Unabhängig davon, dass viele Umweltaussagen derzeit faktisch noch immer nicht überprüfbar sind und noch dazu sehr große subjektive Interpretationsspielräume zulassen, lösen diese „grünen“ Begriffe bei uns Menschen bestimmte Emotionen aus und können unsere Kaufentscheidungen beeinflussen. Das haben auch Unternehmen erkannt, was dazu führte, dass auch die Zahl der Eintragungen von „Grünen Marken“ beim EUIPO rasant anstieg und sich Verbraucher heute fragen, ob man die „umweltfreundliche“ oder doch lieber die „klimaneutrale“ Handseife kaufen sollte. Mittlerweile gibt es aber eine Reihe obergerichtlicher Entscheidungen, die die Anforderungen an eine zulässige Werbung mit diesen Begriffen näher konkretisieren.
Um Verbraucher beim Umgang mit solchen Werbemaßnahmen stärker vor Irreführung zu schützen und einen fairen Wettbewerb herzustellen, hat die EU-Kommission zudem im Jahr 2022 und 2023 jeweils einen Richtlinienentwurf zur Regulierung von Werbung mit Umweltaussagen auf den Weg gebracht. Es ist daher spätestens jetzt an der Zeit, sich rechtlich mit Grünen Marken und Werbung mit Umweltaussagen auseinanderzusetzen. Die Veranstaltung behandelt daher den rechtlichen Status quo, bespricht die wichtigsten Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre und gibt einen Ausblick zu den Richtlinienentwürfen der EU.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Referenten:
Katharina H. Reuer, M. Jur. (Madrid)
Rechtsanwältin, Hamburg
Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
13.30 - 19.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
13.12.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
175,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
204186
Informationsmaterial: