Online-Vortrag LIVE: Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz(194305)
Fachinstitut:
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Inhalt:
Die Behandlung von Darlehen eines Gesellschafters in der Insolvenz – insbesondere einer GmbH – wirft schwierige Rechtsfragen auf, mit denen Rechtsprechung und Wissenschaft seit langem konfrontiert sind. Zur Regelung dieser Materie hat die Rechtsprechung auf der Grundlage von §§ 30, 31 GmbHG das sogenannte Eigenkapitalersatzrecht entwickelt. Im Rahmen der GmbH-Reform (MoMiG) wurde das verästelte und überaus komplizierte Eigenkapitalersatzrecht beseitigt, das Recht der Gesellschafterdarlehen sowie wirtschaftlich entsprechender Finanzierungshilfen neu geordnet und in das Insolvenzanfechtungsrecht verlagert.
Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Dabei werden unter Bezug auf die Rechtsprechung die bestehenden Verbindungslinien zwischen dem alten und neuen Recht aufgezeigt. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt in der Darstellung der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, die als zentrale Vorschriften des neuen Rechts die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen anordnen. Die einzelnen für die Praxis bedeutsamen Tatbestände, die Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO), die Gewährung einer Sicherung für ein Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) wie auch die Befreiung des Gesellschafters von einer für ein Drittdarlehen gewährten Sicherung (§ 135 Abs. 2 InsO) werden nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung eingehend erörtert. Ferner wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden. Welche Forderungen einem Darlehen wirtschaftlich gleichstehen, wird ebenso dargestellt.
Das Seminar beschränkt sich allerdings nicht auf die Materie der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO. Gesellschafterdarlehen können – wie die praktische Erfahrung belegt – auch weiteren Anfechtungstatbeständen unterliegen. Darum befasst sich das Seminar, soweit Gesellschafterdarlehen betroffen sind, anhand der BGH-Rechtsprechung mit zusätzlichen bedeutsamen Anfechtungstatbeständen, der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO). Von daher vermittelt das Seminar auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung die allgemeinen Grundstrukturen des Insolvenzanfechtungsrechts.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Dabei werden unter Bezug auf die Rechtsprechung die bestehenden Verbindungslinien zwischen dem alten und neuen Recht aufgezeigt. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt in der Darstellung der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, die als zentrale Vorschriften des neuen Rechts die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen anordnen. Die einzelnen für die Praxis bedeutsamen Tatbestände, die Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO), die Gewährung einer Sicherung für ein Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) wie auch die Befreiung des Gesellschafters von einer für ein Drittdarlehen gewährten Sicherung (§ 135 Abs. 2 InsO) werden nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung eingehend erörtert. Ferner wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden. Welche Forderungen einem Darlehen wirtschaftlich gleichstehen, wird ebenso dargestellt.
Das Seminar beschränkt sich allerdings nicht auf die Materie der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO. Gesellschafterdarlehen können – wie die praktische Erfahrung belegt – auch weiteren Anfechtungstatbeständen unterliegen. Darum befasst sich das Seminar, soweit Gesellschafterdarlehen betroffen sind, anhand der BGH-Rechtsprechung mit zusätzlichen bedeutsamen Anfechtungstatbeständen, der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO). Von daher vermittelt das Seminar auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung die allgemeinen Grundstrukturen des Insolvenzanfechtungsrechts.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Referenten:
Professor Dr. Markus Gehrlein
Richter am Bundesgerichtshof a. D., Karlsruhe

Professor Dr. Markus Gehrlein ist Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor der Universität Mannheim. Er ist Mitglied des für Insolvenzrecht sowie für Anwalts- und Steuerberaterhaftung zuständigen IX. Zivilsenats beim BGH. Insbesondere in den Bereichen Prozess-, Gesellschafts- und Arzthaftungsrecht ist er zudem durch zahlreiche Publikationen besonders ausgewiesen. Unter anderem veröffentlichte er „Grundwissen Arzthaftungsrecht“ (Gehrlein, 3. Auflage 2018) und als Mitherausgeber das „Handbuch der Beraterhaftung“ (Henssler/Gehrlein/Holzinger (Hrsg.), 2017). Er verfasste das Werk „Anwalts- und Steuerberaterhaftung“ (Gehrlein, 5. Auflage 2019) und ist ferner Mitherausgeber und Autor in „Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO“ (3. Auflage 2017) und in „Gehrlein/Born/Simon, GmbHG“ (4. Auflage 2019). Darüber hinaus ist er Mitautor im „Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung: InsO, Band 2: §§ 80-216“ (Stürner/Eidenmüller/Schoppmeyer (Hrsg.), 4. Auflage 2019) und im Kommentar „Bemberger/Roth/Hau/Poseck, BGB“ (4. Auflage 2019).
Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
09.00 - 14.45 Uhr (inkl. 45 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
26.02.2024
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
175,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
194305