Online-Vortrag LIVE: Bauliche Veränderungen der Mietsache durch Vermieter und Mieter unter besonderer Berücksichtigung von Balkonkraftwerken(174304)
Fachinstitut:
Inhalt:
Der zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Zustand der Mietsache muss während der Mietzeit beibehalten werden. Daraus folgt nicht nur, dass der Vermieter verpflichtet ist, den zu Beginn der Mietzeit gegebenen Zustand im Falle von Veränderungen wiederherzustellen, sondern dass es dem Mieter auch nicht gestattet ist, ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen.
Das BGB-Mietrecht sieht einzelne Tatbestände vor, die es den Mietvertragsparteien erlaubt, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Hierfür benötigt der Mieter stets die Erlaubnis des Vermieters, während der Vermieter die des Mieters nicht braucht.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind unterschiedlich und sind stets gut zu durchdenken. Lediglich an einer Stelle weist das Gesetz ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien bei baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter hin.
Das Seminar behandelt aktuelle Fragen zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, zu baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter und zu Änderungsvorhaben des Mieters betreffend barrierearmes Wohnen, Einbruchschutz und E-Mobilität. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Bereich der Solarenergieversorgung werden die dem Mieter nunmehr zugestandenen Möglichkeit der Verwendung von sogenannten Balkonkraftwerken und die dabei entstehenden Herausforderungen auf beiden Seiten der Mietvertragsparteien einschließlich des Abschlusses einer Gestattungsvereinbarung besprochen.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Das BGB-Mietrecht sieht einzelne Tatbestände vor, die es den Mietvertragsparteien erlaubt, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Hierfür benötigt der Mieter stets die Erlaubnis des Vermieters, während der Vermieter die des Mieters nicht braucht.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind unterschiedlich und sind stets gut zu durchdenken. Lediglich an einer Stelle weist das Gesetz ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien bei baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter hin.
Das Seminar behandelt aktuelle Fragen zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, zu baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter und zu Änderungsvorhaben des Mieters betreffend barrierearmes Wohnen, Einbruchschutz und E-Mobilität. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Bereich der Solarenergieversorgung werden die dem Mieter nunmehr zugestandenen Möglichkeit der Verwendung von sogenannten Balkonkraftwerken und die dabei entstehenden Herausforderungen auf beiden Seiten der Mietvertragsparteien einschließlich des Abschlusses einer Gestattungsvereinbarung besprochen.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Referenten:
Dr. Carsten Brückner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., Mitglied des Gesamtvorstandes von Haus & Grund Deutschland, Berlin

Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
13.30 - 19.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
28.12.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
175,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
174304