Online-Kurs Selbststudium: Kündigungsrechte in BGB- und VOB/B-Verträgen(164027)

Fachinstitut:
 FAOcompleteBau- und Architektenrecht
Inhalt:
Die Kündigung von Bauverträgen ist ein Dauerthema in der anwaltlichen Beratung. Das Thema stellt sich für Besteller wie für Unternehmer gleichermaßen, ist für die beiden Partner eines Bauvertrages aber unterschiedlich ausgestaltet. Der Besteller kann sowohl ohne Grund als auch aus wichtigem Grund kündigen, der Unternehmer nur aus wichtigem Grund. Während die fehlgeschlagene Kündigung des Bestellers aus wichtigem Grund regelmäßig in eine Kündigung ohne Grund umgedeutet werden kann, also in jedem Fall zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, kann der Unternehmer den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Seine fehlgeschlagene Kündigung aus wichtigem Grund führt also nicht zur Vertragsbeendigung, sondern stellt im Gegenteil eine Vertragsverletzung dar, die den Besteller seinerseits zur „Gegenkündigung“ berechtigen kann.

Während die Kündigung ohne Grund seit jeher gesetzlich verankert war (§ 648 BGB n.F.), hat der Gesetzgeber mit Wirkung für alle ab 01.01.2018 abgeschlossenen Verträge erstmals auch die Kündigung aus wichtigem Grund in § 648a BGB geregelt. Daneben stehen die Kündigungsregeln der §§ 8 und 9 VOB/B, soweit dem Bauvertrag die Bestimmungen der VOB/B zu Grunde liegen.

Der Online-Kurs verschafft einen für die tägliche anwaltliche Beratungspraxis wertvollen Überblick - sowohl über die Voraussetzungen, als auch über die Rechtsfolgen der verschiedenen Kündigungsoptionen.

Aktualisiert im Juni 2021.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning
Autor:

Professor Dr. Werner Langen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Professor Dr. Werner Langen
Professor Dr. Werner Langen ist schwerpunktmäßig mit Fragen des Bauvertrags-, Architekten- und Ingenieurrechts befasst und berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements und der streitigen Auseinandersetzung vor Gerichten und Schiedsgerichten einschließlich der außergerichtlichen Konfliktlösung und Adjudikation. Seit 2003 ist Herr Dr. Langen Honorarprofessor an der Universität zu Köln mit einem Lehrauftrag für Bauvertragsrecht. Als Mitautor des Standardwerks „Einführung in die VOB/B – Basiswissen für die Praxis“ (27. Auflage, 2018), Kapellmann/Messerschmidt, in „VOB Teile A und B – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)“ (6. Auflage, 2018), Verfasser zahlreicher Aufsätze in Fachzeitschriften sowie als Mitherausgeber des Nomos-Kommentar zum BGB, Schuldrecht, (3. Auflage, 2016) ist er ebenfalls besonders ausgewiesen. Daneben ist er stellvertretender Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für Bau- und Architektenrecht bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Seit 2013 ist Herr Professor Langen Leiter des Fachinstituts für Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltsinstitut.
Veranstaltungsort:
online
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO (Selbststudium)
Datum:
jederzeit
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
99,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
79,- € (USt.-befreit)
  • Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
Veranstaltungs-Nr.:
164027
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