Online-Vortrag LIVE: Aktuelles Arzthaftungsrecht(124174)
Fachinstitut:
Inhalt:
Das Seminar wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.
In dieser Veranstaltung werden zunächst die rechtlichen Grundlagen und Behandlungsverhältnisse systematisch und u. a. mit der Fragestellung erläutert, wer richtiger Anspruchsgegner des Patienten ist (z.B.: ambulante/stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt). Sodann werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers dargestellt; dazu gehört u.a. auch, wie der haftungsrechtliche (gegenüber dem sozialrechtlichen) Facharztstandard zu bestimmen ist und inwieweit Leitlinien und Richtlinien den Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche, therapeutische und Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten anwaltlichen Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten, neuer Vortrag in zweiter Instanz, selbständiges Beweisverfahren).
In dieser Veranstaltung werden zunächst die rechtlichen Grundlagen und Behandlungsverhältnisse systematisch und u. a. mit der Fragestellung erläutert, wer richtiger Anspruchsgegner des Patienten ist (z.B.: ambulante/stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt). Sodann werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers dargestellt; dazu gehört u.a. auch, wie der haftungsrechtliche (gegenüber dem sozialrechtlichen) Facharztstandard zu bestimmen ist und inwieweit Leitlinien und Richtlinien den Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (wirtschaftliche, therapeutische und Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie Fehleraufklärung).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten anwaltlichen Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten, neuer Vortrag in zweiter Instanz, selbständiges Beweisverfahren).
Referenten:
Wolfgang Frahm
Vors. Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Schleswig

Wolfgang Frahm ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Schleswig und dort Vorsitzender des Arzthaftungssenats. Er ist Autor und Mitautor verschiedener Veröffentlichungen in juristischer und medizinischer Fachliteratur (z. B.: Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 7. Auflage 2020; Jansen u. a., Medizin und Standard, 2020; Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, 2012). Von 1994 bis 1997 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem auch für Arzthaftungssachen zuständigen VI. Zivilsenat des BGH. Seit dieser Zeit ist er richterlich in der Arzthaftung tätig und referiert vor Juristen und medizinischen Sachverständigen zu diesem Thema. An dem Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln war Herr Frahm Mitglied der Expertengruppe „Medizin und Standard“, nun in der neu geschaffenen Expertengruppe zur „Ärztlichen Aufklärung“ an der Bucerius Law School Hamburg. Er war in 2016/2017 außerdem Mitglied der Arbeitsgruppe „Verbesserungen im Arzthaftungsrecht“ der Landesjustizministerien.
Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
9:00 Uhr - 14:45 Uhr (inkl. 45 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
02.05.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
175,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
124174
Informationsmaterial: