Online-Vortrag Selbststudium: Das Gutachten im Eröffnungsverfahren(104179)

Fachinstitut:
 FAOcompleteInsolvenz- und Sanierungsrecht
 
Fallstricke und Fehlerquellen / SanInsFoG und SanInsKG (vormals: COVInsAG) /Gutachten und InsVV
Inhalt:
Mit dem Gutachten endet das Eröffnungsverfahrens, und es handelt sich um die wichtigste Aufgabe des Sachverständigen bzw. vorläufigen Insolvenzverwalters. Durch das am 01.01.2021 in Kraft getretene SanInsFoG stellen sich einige Fragen neu, etwa beim Umgang mit den Insolvenzgründen (§§ 17 bis 19 InsO) und dem neuen § 15b InsO, zu dem es noch keine Rechtsprechung gibt. Weitere Fragen treten aufgrund der Neuorientierung des BGH zu § 133 InsO auf. Außerdem wird das SanInsKG (vormals: COVInsAG) relevant, wenn es um Fragen der Massegenerierung während des Aussetzungszeitraums (01.03.2020 bis 30.04.2021) geht. – Schließlich: Das „gute“ Gutachten dient auch mittelbar der Vorbereitung des Vergütungsantrags des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hierbei treten gelegentlich in der Praxis bemerkenswerte Widersprüche zwischen Gutachten und Vergütungsantrag auf.

Aufgezeichnet am 13.03.2023
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Referenten:

Dr. Andreas Olaf Schmidt

Richter am Amtsgericht, Hamburg

Dr. Andreas Olaf Schmidt
Dr. Andreas Olaf Schmidt ist Richter beim Insolvenz- und Restrukturierungsgericht Hamburg. Er ist Herausgeber des „Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht, 9. Auflage 2022“ sowie des „Hamburger Kommentars zum Restrukturierungsrecht, 3. Auflage 2022“. Außerdem ist er verantwortlicher Redakteur der „Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz“ (ZVI).

Veranstaltungsort:
online
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO (Selbststudium)
Datum:
jederzeit
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Kostenbeitrag:
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Veranstaltungs-Nr.:
104179
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