Online-Vortrag Selbststudium: Anfechtung in Honorare von Anwälten, Steuerberatern und Sanierern(104163)
Fachinstitut:
Inhalt:
Die Insolvenzmassen werden dünn und dünner. Die Insolvenzanfechtung bei natürlichen Personen als Schuldner im IK-Verfahren ist seit 2014 genauso einfach wie bei natürlichen Personen im IN-Verfahren. Rechtsanwälte, Steuerberater und Sanierer sind oft mit die letzten, die im Vorfeld der Insolvenz noch Geld vom Schuldner bekommen.
Umso erstaunlicher ist es, dass der Fokus der Rechtsprechung – und im Vorfeld der Fokus der Insolvenzverwalter und ihrer Vertreter – sich in Bezug auf die Rückforderung von Honoraren über
§§ 129 ff. InsO oft auf die potentielle Anfechtungsgegner-Gruppe der Sanierer beschränkt.
Dabei lässt sich – wendet man aus Verwaltersicht die Gesetzeslage und BGH-Rechtsprechung konsequent auf die in der Praxis vorkommenden Fälle an – sehr oft auch in den Fallgruppen Rechtsanwalt- bzw. Steuerberater-Anfechtung erhebliches Potenzial für die Insolvenzmasse heben. Dies insbesondere, weil ein Großteil der entsprechenden Berufsträger das Insolvenzanfechtungsrecht nicht hinreichend kennen bzw. bei ihrer Honorarvereinbarung und Abrechnungspraxis oft völlig außer Acht lassen.
Der Vortrag zeigt auf, welche Fehler in der Praxis gemacht werden und wie Insolvenzverwalter sich diese für die Massen zunutze machen können. Er versucht auf der Gegenseite Rechtsanwälten, Steuerberatern und Sanierern ein Problembewusstsein zu schaffen und Wege aufzuzeigen, wie man Anfechtungsrisiken im Einzelfall deutlich minimieren oder gar ausschließen kann.
Datum der Aufzeichnung: 11. November 2022
Umso erstaunlicher ist es, dass der Fokus der Rechtsprechung – und im Vorfeld der Fokus der Insolvenzverwalter und ihrer Vertreter – sich in Bezug auf die Rückforderung von Honoraren über
§§ 129 ff. InsO oft auf die potentielle Anfechtungsgegner-Gruppe der Sanierer beschränkt.
Dabei lässt sich – wendet man aus Verwaltersicht die Gesetzeslage und BGH-Rechtsprechung konsequent auf die in der Praxis vorkommenden Fälle an – sehr oft auch in den Fallgruppen Rechtsanwalt- bzw. Steuerberater-Anfechtung erhebliches Potenzial für die Insolvenzmasse heben. Dies insbesondere, weil ein Großteil der entsprechenden Berufsträger das Insolvenzanfechtungsrecht nicht hinreichend kennen bzw. bei ihrer Honorarvereinbarung und Abrechnungspraxis oft völlig außer Acht lassen.
Der Vortrag zeigt auf, welche Fehler in der Praxis gemacht werden und wie Insolvenzverwalter sich diese für die Massen zunutze machen können. Er versucht auf der Gegenseite Rechtsanwälten, Steuerberatern und Sanierern ein Problembewusstsein zu schaffen und Wege aufzuzeigen, wie man Anfechtungsrisiken im Einzelfall deutlich minimieren oder gar ausschließen kann.
Datum der Aufzeichnung: 11. November 2022
Referenten:
Klaus Maier
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Villingen-Schwenningen

Rechtsanwalt Klaus Maier ist als Fachanwalt für Insolvenzrecht, als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie als Insolvenzverwalter tätig. Insolvenzanfechtungsrechtliche und verwandte Themen stellen einen wesentlichen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit dar, sowohl im Bereich der Auffindung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen (hier ist er für verschiedene Insolvenzverwalter tätig) als auch im Bereich der Abwehr und der Prävention von Anfechtungsansprüchen. Er veröffentlicht regelmäßig in der ZInsO zu Anfechtungs- und verwandten Themen. Für das Deutsche Anwaltsinstitut doziert er seit Jahren sowohl zum Thema der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen als auch zum Thema Abwehr und Prävention von Insolvenzanfechtungen.
Veranstaltungsort:
online
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO (Selbststudium)
Datum:
jederzeit
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
135,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
115,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
115,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
104163