Online-Vortrag Selbststudium: Spezialfragen des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts II(104161)

Fachinstitut:
 FAOcompleteInsolvenz- und Sanierungsrecht
 
Die Neuausrichtung des BGH zu § 133 InsO – Anfechtung unerwünscht?
Inhalt:
Die Insolvenzanfechtung war einmal das schärfste Schwert des Insolvenzverwalters. Das scheint vorbei zu sein: Bereits durch die Reform 2017 hat der Gesetzgeber einschneidende Veränderungen vorgenommen, die schon jetzt auf die Rechtsprechung des BGH zum „alten“ Recht ausstrahlen. Zu § 133 InsO hat sich der BGH im Sommer 2021 neu orientiert und die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für den Insolvenzverwalter erhöht. Was kann der Insolvenzverwalter überhaupt noch anfechten, was geht verloren?

Aufgezeichnet am 23. September 2022.
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Referenten:

Dr. Andreas Olaf Schmidt

Richter am Amtsgericht, Hamburg

Dr. Andreas Olaf Schmidt
Dr. Andreas Olaf Schmidt ist Richter beim Insolvenz- und Restrukturierungsgericht Hamburg. Er ist Herausgeber des „Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht, 9. Auflage 2022“ sowie des „Hamburger Kommentars zum Restrukturierungsrecht, 3. Auflage 2022“. Außerdem ist er verantwortlicher Redakteur der „Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz“ (ZVI).

Veranstaltungsort:
online
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO (Selbststudium)
Datum:
jederzeit
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
135,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
115,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
104161
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