Online-Vortrag LIVE: Kindesanhörung(094529)
Fachinstitut:
Interdisziplinäre Fortbildungsreihe auch für Verfahrensbeiständenach 158 a Abs. 4 FamFG
Inhalt:
Dieses zweite und inhaltlich eigenständige Seminar im Rahmen einer interdisziplinären Fortbildungsreihe befasst sich mit der Kindesanhörung.
Gesprächsführung mit dem Kind in verschiedenen Verfahrensetappen ist eine der verantwortlichsten Aufgaben von Verfahrensbeiständen. Nicht nur im Interesse des Kindes, sondern ausdrücklich in der Reform vom 1.7.2021 (Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder) werden hierfür spezielle Eignungsvoraussetzungen für Verfahrensbeistände gefordert. Diese beziehen sich nach § 158a FamFG nicht nur auf die Kenntnis entsprechender Rechtsgrundlagen, sondern auch auf kindgerechte Gesprächstechniken.
Der originäre Aufgabenbereich nach § 158b I FamFG umfasst die Feststellung und Geltendmachung der Kindersinteressen und Information und Begleitung des Kindes durch das Verfahren. Persönliche Gespräche mit dem Kind und die Teilnahme bei der richterlichen Anhörung bilden den wesentlichen Tätigkeitsbereich ab.
Das interdisziplinäre Seminar bietet hierzu fundiertes Fachwissen, um die komplexe Aufgabenstellung professionell zu bewältigen und dabei sekundäre Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden.
Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil einer auch für Verfahrensbeistände geeigneten Veranstaltungsreihe:
„Kindeswohl - Kindeswille“, 13.06.2023 (094528)
„Kindesanhörung“, 20.07.2023 (094529)
„Erziehungsfähigkeit“, 12.10.2023 (094530)
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Interdisziplinäre Fortbildungsreihe auch für Verfahrensbeistände nach 158 a Abs. 4 FamFG
Die Seminarreihe dient auch der Qualifikationserweiterung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung.
Sie vertieft juristische und psychologische Kenntnisse, um auch die Tätigkeit als Verfahrensbeistand fachlich versiert und rechtssicher auszufüllen. Wiederkehrende und häufig nicht beachtete Problemfelder werden bearbeitet.
Ziele sind:
Kompetenzen erweitern
den Blick auf Problemfelder schärfen
Angriffsflächen vermeiden
Professionelles Miteinander anstelle von Machtkämpfen
Fachliche und persönliche Überforderung vermeiden
Souveränität gewinnen
Vorgehen:
Fachwissen erweitern und vertiefen
Rechtsrahmen klären und einhalten
Rollen und Aufgaben anderer Akteure verstehen und akzeptieren
Eigene Kompetenzen und Grenzen erkennen und wahren
Innere Haltung klären und stärken
Vorteil:
Recht und psychologisches Wissen durch interdisziplinären Austausch
Folgende Schwerpunktseminare werden angeboten:
Kindeswille und Kindeswohl (094528)
Kindesanhörung (094529)
Erziehungsfähigkeit (094530)
Verhältnis zu Gericht, Jugendamt und Sachverständige und Datenschutz
Fehlerhafte Annahmen und Trugschlüsse
Beurteilungskriterien für Sachverständigengutachten
Grundsätzliche Einflussfaktoren und Auswirkungen
Gesprächsführung mit dem Kind in verschiedenen Verfahrensetappen ist eine der verantwortlichsten Aufgaben von Verfahrensbeiständen. Nicht nur im Interesse des Kindes, sondern ausdrücklich in der Reform vom 1.7.2021 (Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder) werden hierfür spezielle Eignungsvoraussetzungen für Verfahrensbeistände gefordert. Diese beziehen sich nach § 158a FamFG nicht nur auf die Kenntnis entsprechender Rechtsgrundlagen, sondern auch auf kindgerechte Gesprächstechniken.
Der originäre Aufgabenbereich nach § 158b I FamFG umfasst die Feststellung und Geltendmachung der Kindersinteressen und Information und Begleitung des Kindes durch das Verfahren. Persönliche Gespräche mit dem Kind und die Teilnahme bei der richterlichen Anhörung bilden den wesentlichen Tätigkeitsbereich ab.
Das interdisziplinäre Seminar bietet hierzu fundiertes Fachwissen, um die komplexe Aufgabenstellung professionell zu bewältigen und dabei sekundäre Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden.
Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil einer auch für Verfahrensbeistände geeigneten Veranstaltungsreihe:
„Kindeswohl - Kindeswille“, 13.06.2023 (094528)
„Kindesanhörung“, 20.07.2023 (094529)
„Erziehungsfähigkeit“, 12.10.2023 (094530)
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Interdisziplinäre Fortbildungsreihe auch für Verfahrensbeistände nach 158 a Abs. 4 FamFG
Die Seminarreihe dient auch der Qualifikationserweiterung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung.
Sie vertieft juristische und psychologische Kenntnisse, um auch die Tätigkeit als Verfahrensbeistand fachlich versiert und rechtssicher auszufüllen. Wiederkehrende und häufig nicht beachtete Problemfelder werden bearbeitet.
Ziele sind:
Kompetenzen erweitern
den Blick auf Problemfelder schärfen
Angriffsflächen vermeiden
Professionelles Miteinander anstelle von Machtkämpfen
Fachliche und persönliche Überforderung vermeiden
Souveränität gewinnen
Vorgehen:
Fachwissen erweitern und vertiefen
Rechtsrahmen klären und einhalten
Rollen und Aufgaben anderer Akteure verstehen und akzeptieren
Eigene Kompetenzen und Grenzen erkennen und wahren
Innere Haltung klären und stärken
Vorteil:
Recht und psychologisches Wissen durch interdisziplinären Austausch
Folgende Schwerpunktseminare werden angeboten:
Kindeswille und Kindeswohl (094528)
Kindesanhörung (094529)
Erziehungsfähigkeit (094530)
Verhältnis zu Gericht, Jugendamt und Sachverständige und Datenschutz
Fehlerhafte Annahmen und Trugschlüsse
Beurteilungskriterien für Sachverständigengutachten
Grundsätzliche Einflussfaktoren und Auswirkungen
Referenten:
Marita Korn-Bergmann
Rechtsanwältin, Mediatorin, Fachanwältin für Familienrecht, Aschaffenburg
Andreas Purschke
Dipl.-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Supervisor, Aschaffenburg
Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
13.30 – 19.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
20.07.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
175,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
094529
Informationsmaterial: