Online-Vortrag LIVE: Aktuelles im FG-Familienverfahren in Kindschafts- und Ehewohnungs-/Haushaltssachen: Beschwerdeverfahren(094473)
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Inhalt:
Vor allem in Sorge- und Umgangssachen kommt es darauf an, das Verfahren in der Hand zu behalten. Zu wissen, wann und wie man in die richterliche Verfahrensleitung eingreift und rechtssichere Positionen einnimmt: Langwierige Schriftsätze sind dafür nicht von Nöten. Verfahrensrechtliche Kenntnisse erhöhen die Effektivität und verringern gleichzeitig den anwaltlichen Arbeitsaufwand. Weniger machen, dafür das Richtige – darum geht es in dieser Seminarreihe von vier Teilen, die auch einzeln gebucht werden können und unabhängig voneinander funktionieren. Jeder Teil enthält Konzepte für eine stringente Verfahrensführung, speziell aus anwaltlicher Sicht. Vorgestellt werden Schwerpunktthemen im Familienverfahrensrecht, unterteilt in Einheiten von jeweils 2,5 Stunden.
Teil 1 bietet einen Überblick über Rechtsbehelfe gegen Zwischen- und Nebenentscheidungen und gegen nicht zweckmäßige Verfahrensschritte des Gerichts. Kritik an der gerichtlichen Verfahrensführung lässt sich mit dem geeigneten Rechtsbehelf sehr viel schneller und vor allem deutlicher zur Geltung bringen als in Schriftsätzen. Diese bleiben häufig ohne Reaktion – im Gegensatz zu Rechtsbehelfen, auf die das Gericht reagieren muss.
Teil 2 deckt das einstweiligen Anordnungsverfahren und die vielfältigen Fragen und Möglichkeiten, die diese Verfahrensart eröffnet ab. Aufgezeigt werden Perspektiven, sollte eine einstweilige Anordnung nicht wie gewünscht ausfallen.
Teil 3 beschäftigt sich mit der Beweiserhebung und -führung in Sorge- und Umgangssachen – in kaum anderen Verfahrensarten ist anwaltliche Überzeugungsarbeit derart anspruchsvoll und vielschichtig. Schwerpunkte sind die Unterschiede im Frei- und Strengbeweisverfahren sowie der Sachverständigenbeweis und die Frage, in welchem Maße die Beteiligten mitwirken müssen.
Die Reihe schließt ab mit Teil 4: Der letzte Teil beschäftigt sich mit den Grundlagen des Beschwerdeverfahrens. Von den Voraussetzungen der Einlegung einer Beschwerde und ihrer Begründung bis zu möglichen gerichtlichen Entscheidungen und anwaltlichen Reaktionen. Ausgehend von Eilanträgen, um die Wirksamkeit erstinstanzlicher Entscheidungen zu durchbrechen, sind auch die Voraussetzungen der Wiederholung erstinstanzlicher Verfahrensschritte wie z. B. die Kindesanhörung Thema.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten für jedes Seminar eine instruktive Arbeitsunterlage, welche die aktuelle Rechtsprechung zum jeweiligen Thema abdeckt.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentin zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird die Referentin im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Teil 1 bietet einen Überblick über Rechtsbehelfe gegen Zwischen- und Nebenentscheidungen und gegen nicht zweckmäßige Verfahrensschritte des Gerichts. Kritik an der gerichtlichen Verfahrensführung lässt sich mit dem geeigneten Rechtsbehelf sehr viel schneller und vor allem deutlicher zur Geltung bringen als in Schriftsätzen. Diese bleiben häufig ohne Reaktion – im Gegensatz zu Rechtsbehelfen, auf die das Gericht reagieren muss.
Teil 2 deckt das einstweiligen Anordnungsverfahren und die vielfältigen Fragen und Möglichkeiten, die diese Verfahrensart eröffnet ab. Aufgezeigt werden Perspektiven, sollte eine einstweilige Anordnung nicht wie gewünscht ausfallen.
Teil 3 beschäftigt sich mit der Beweiserhebung und -führung in Sorge- und Umgangssachen – in kaum anderen Verfahrensarten ist anwaltliche Überzeugungsarbeit derart anspruchsvoll und vielschichtig. Schwerpunkte sind die Unterschiede im Frei- und Strengbeweisverfahren sowie der Sachverständigenbeweis und die Frage, in welchem Maße die Beteiligten mitwirken müssen.
Die Reihe schließt ab mit Teil 4: Der letzte Teil beschäftigt sich mit den Grundlagen des Beschwerdeverfahrens. Von den Voraussetzungen der Einlegung einer Beschwerde und ihrer Begründung bis zu möglichen gerichtlichen Entscheidungen und anwaltlichen Reaktionen. Ausgehend von Eilanträgen, um die Wirksamkeit erstinstanzlicher Entscheidungen zu durchbrechen, sind auch die Voraussetzungen der Wiederholung erstinstanzlicher Verfahrensschritte wie z. B. die Kindesanhörung Thema.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten für jedes Seminar eine instruktive Arbeitsunterlage, welche die aktuelle Rechtsprechung zum jeweiligen Thema abdeckt.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentin zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird die Referentin im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Referenten:
Dr. Göntje Rosenzweig
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Berlin
Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
14.00 - 16.45 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
14.11.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
135,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
115,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
115,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
094473
Informationsmaterial: