Online-Vortrag LIVE: Prozessbegleitung bei Eingriffen in Freiheitsrechte nach dem FamFG – freiheitsentziehende Unterbringungen(094442)

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Bei „freiheitsentziehenden Unterbringungen“ denken die meisten Bürger an Polizei, Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsrichter. In diesen klassischen Feldern anwaltlichen Rechtsschutzes sehen die meisten Verfahrensordnungen die Beiordnung eines eine Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts vor.

Bei der Unterbringung von Minderjährigen oder bei sonstigen freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631b BGB sowie bei der geschlossenen Unterbringungen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen betreffen Volljährige nach §§ 1906 BGB aF, 1831 nF BGB, bei Unterbringungen nach den PsychKG der Länder oder § 30 Abs. 2 InfSchG und auch bei der sogenannten Abschiebungshaft nach §§ 415 ff. FamFG wird in gleicher Weise in Freiheitsrechte eingegriffen. Ob als Sanktion auf vermeintlich rechtswidriges Verhalten, zur Gefahrenabwehr oder zum Schutz eines durch Jugend oder aufgrund von Krankheit nicht steuerungsfähigen Menschen, die Freiheit wird durch staatliche Sanktionen immer in gleichem Maße eingeschränkt.

Wie immer ist bei der Begleitung solcher Verfahren die Kenntnis des Ablaufs eines Verfahrens von entscheidender Bedeutung für den Rechtsschutz. Verfahrensbeistandschaft und Verfahrenspflegschaft sind selbstständige Institute der Rechtspflege, die zum einen zwar den Wunsch der Betroffenen in das Verfahren einbringen, nicht aber bezüglich der eigenen Rechte an diesen Wunsch gebunden sind.

Die Prinzipien der Unterbringung nach dem FamFG haben ein großes gemeinsames Fundament. Schon jetzt verweist § 167 FamFG bei der Unterbringung von Minderjährigen auf die Regelungen für die Unterbringungssachen im Erwachsenenschutzrecht, § 312 FamFG.

Die Veranstaltung gibt Gelegenheit, das Betätigungsfeld als Verfahrensbeistand oder Verfahrenspfleger (neu) kennenzulernen und in einer verstehenden Herangehensweise Rechtsschutz sicherzustellen, der jenseits der pauschalen Entschädigung eines Verfahrensbeistandes oder der Vergütung nach Zeiteinheiten für den Verfahrenspfleger auch eine Vergütung nach dem RVG zugänglich ist, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 – XII ZB 410/20 –, juris).

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning
Referenten:

Lars Mückner

Richter am Amtsgericht, Duisburg


Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
13.30 - 19.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
24.03.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
175,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
094442
Informationsmaterial:
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