Update Kindschaftssachen - gleichzeitig Qualifikation für Verfahrensbeistände(094405)
Fachinstitut:
Inhalt:
Seit dem 01.01.2022 sieht § 158a neben der persönlichen und fachlichen Qualifizierung auch eine Fortbildungspflicht für Verfahrensbeistände vor. Der Verfahrensbeistand hat auf Verlangen des Gerichts seine persönliche und fachliche Eignung und alle 2 Jahre seine Fortbildung nachzuweisen. Wir wollen insbesondere Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die schon als Verfahrensbeistand gearbeitet haben, ein Seminar anbieten, mit dem sie sowohl ihre fachliche Qualifikation stärken als auch Ihre Fortbildungsobliegenheit nachweisen können. Das Seminar ist auch als Fortbildung für Fachanwälte für Familienrecht geeignet. Aus der Perspektive des Verfahrensbeistands erschließen sich ganz neue Aspekte für Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen.
Aus dem Verfahrensrecht: Amtsverfahren und Antragsverfahren und Kosten
Aus dem Jugendhilferecht: Die Inobhutnahme
Entwicklungspsychologische Aspekte
Kindgerechte Gesprächstechniken
Schwerpunkt Umgangsrecht und Wechselmodell
Aktuelle Rechtsprechung in Kindschaftssachen
Frau Dr. Tanja Dannappel, Diplom-Psychologin und Mediatorin, mit den Themen Entwicklungspsychologie des Kindes, kindgerechte Gesprächstechniken und familiengerichtliche Gutachten und
Frau Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, mit den Themen Aufgaben und Arbeitsweise des Verfahrensbeistands, Kindschaftsrecht, Verfahrensrecht und Kinder- und Jugendhilferecht.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Aus dem Verfahrensrecht: Amtsverfahren und Antragsverfahren und Kosten
Aus dem Jugendhilferecht: Die Inobhutnahme
Entwicklungspsychologische Aspekte
Kindgerechte Gesprächstechniken
Schwerpunkt Umgangsrecht und Wechselmodell
Aktuelle Rechtsprechung in Kindschaftssachen
Frau Dr. Tanja Dannappel, Diplom-Psychologin und Mediatorin, mit den Themen Entwicklungspsychologie des Kindes, kindgerechte Gesprächstechniken und familiengerichtliche Gutachten und
Frau Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, mit den Themen Aufgaben und Arbeitsweise des Verfahrensbeistands, Kindschaftsrecht, Verfahrensrecht und Kinder- und Jugendhilferecht.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Referenten:
- Dr. Tanja Dannappel, Dipl.-Psychologin, Mediatorin, Bochum
- Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Bochum
Veranstaltungsort:
Veranstaltungszeiten:
13.00 - 18.30 Uhr
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 FAO
Datum:
22.09.2023
Übernachtungsmöglichkeiten:
Kostenbeitrag:
295,- € (USt.-befreit)
- Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer erhalten einen ermäßigten Kostenbeitrag. Weitere Informationen und Anmeldung
Veranstaltungs-Nr.:
094405