Update Kindschaftssachen - gleichzeitig Qualifikation für Verfahrensbeistände(094405)

Fachinstitut:
Inhalt:
Seit dem 01.01.2022 sieht § 158a neben der persönlichen und fachlichen Qualifizierung auch eine Fortbildungspflicht für Verfahrensbeistände vor. Der Verfahrensbeistand hat auf Verlangen des Gerichts seine persönliche und fachliche Eignung und alle 2 Jahre seine Fortbildung nachzuweisen. Wir wollen insbesondere Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die schon als Verfahrensbeistand gearbeitet haben, ein Seminar anbieten, mit dem sie sowohl ihre fachliche Qualifikation stärken als auch Ihre Fortbildungsobliegenheit nachweisen können. Das Seminar ist auch als Fortbildung für Fachanwälte für Familienrecht geeignet. Aus der Perspektive des Verfahrensbeistands erschließen sich ganz neue Aspekte für Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen.

Aus dem Verfahrensrecht: Amtsverfahren und Antragsverfahren und Kosten

Aus dem Jugendhilferecht: Die Inobhutnahme

Entwicklungspsychologische Aspekte

Kindgerechte Gesprächstechniken

Schwerpunkt Umgangsrecht und Wechselmodell

Aktuelle Rechtsprechung in Kindschaftssachen

 

Frau Dr. Tanja Dannappel, Diplom-Psychologin und Mediatorin, mit den Themen Entwicklungspsychologie des Kindes, kindgerechte Gesprächstechniken und familiengerichtliche Gutachten und

Frau Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, mit den Themen Aufgaben und Arbeitsweise des Verfahrensbeistands, Kindschaftsrecht, Verfahrensrecht und Kinder- und Jugendhilferecht.

 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Referenten:
Veranstaltungsort:
Veranstaltungszeiten:
13.00 - 18.30 Uhr
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 FAO
Datum:
22.09.2023
Übernachtungsmöglichkeiten:
Hotels anzeigen
Kostenbeitrag:
295,- € (USt.-befreit)
 
Veranstaltungs-Nr.:
094405
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