Online-Kurs Selbststudium: Elternunterhalt(092543)
Fachinstitut:
Inhalt:
In den beiden letzten Jahrzehnten war der Elternunterhalt immer stärker zum Gegenstand anwaltlicher Beratung geworden. Dabei stand die Bearbeitung von Regressansprüchen der Sozialhilfeträger nach Vorausleistungen an in einem Senioren- oder Pflegeheim lebende betagte Eltern im Vordergrund. Der Bundesgerichtshof hat das Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen den betagten Eltern und ihren Kindern entscheidend gestaltet und die frühere doch sehr divergierende Rechtsprechung zusammengeführt. Seine höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt die unterhaltsrechtliche Praxis des Elternunterhalts. Deren Kenntnis ist ein Muss für alle mit der Materie Befassten.
Mit dem 1.1.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten, das die zivilrechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts unangetastet gelassen hat, mit seinen Änderungen im Sozialrecht zum Unterhaltsregress nach § 94 Abs. 1a SGB XII jedoch Folgewirkungen auch für die unterhaltsrechtliche Praxis zum Elternunterhalt zeitigen wird. Eine Folge der gesetzlichen Neuregelung scheint bereits eingetreten zu sein: Verfahren zum Elternunterhalt sind zurückgegangen. Entscheidungen und Abhandlungen zum Elternunterhalt kennzeichnen die Veröffentlichungen der Fachzeitschriften seither nicht mehr.
Dieser Kurs greift die gesetzliche Neuregelung auf und behandelt zugleich die bisherige höchstrichterliche Ausgestaltung des Elternunterhalts. Diese bleibt im Grundsatz unverändert. Sie dürfte jedoch im Blick auf die gesetzliche Änderung Differenzierungen und Anpassungen erfahren. Diese sachgerecht entwickeln zu können, setzt die Kenntnis des bisherigen Standes der Rechtsprechung zum Elternunterhalt voraus. Zudem wird es nach wie vor Elternunterhaltsfälle geben, in denen – dann bei Besserverdienenden – Regressverfahren zu erwarten sind.
Aktualisiert im August 2023.
Mit dem 1.1.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten, das die zivilrechtlichen Vorschriften des Unterhaltsrechts unangetastet gelassen hat, mit seinen Änderungen im Sozialrecht zum Unterhaltsregress nach § 94 Abs. 1a SGB XII jedoch Folgewirkungen auch für die unterhaltsrechtliche Praxis zum Elternunterhalt zeitigen wird. Eine Folge der gesetzlichen Neuregelung scheint bereits eingetreten zu sein: Verfahren zum Elternunterhalt sind zurückgegangen. Entscheidungen und Abhandlungen zum Elternunterhalt kennzeichnen die Veröffentlichungen der Fachzeitschriften seither nicht mehr.
Dieser Kurs greift die gesetzliche Neuregelung auf und behandelt zugleich die bisherige höchstrichterliche Ausgestaltung des Elternunterhalts. Diese bleibt im Grundsatz unverändert. Sie dürfte jedoch im Blick auf die gesetzliche Änderung Differenzierungen und Anpassungen erfahren. Diese sachgerecht entwickeln zu können, setzt die Kenntnis des bisherigen Standes der Rechtsprechung zum Elternunterhalt voraus. Zudem wird es nach wie vor Elternunterhaltsfälle geben, in denen – dann bei Besserverdienenden – Regressverfahren zu erwarten sind.
Aktualisiert im August 2023.
Autor:
Werner Reinken
Vors. Richter am Oberlandesgericht a. D.

Werner Reinken war zuletzt Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm und leitete dort einen Senat für Familiensachen. Nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH war er in mehreren Senaten des Oberlandesgerichts Hamm mit dem Handelsvertreterrecht, dem Gesellschaftsrecht und stets mit dem Familienrecht befasst. Als Referent behandelt er familienrechtliche Themen sowohl im materiellen wie im formellen Recht. Dies gilt auch für die von ihm verfassten Online-Kurse und gehaltenen Online-Vorträge. Werner Reinken ist Kommentator der §§ 1601 bis 1615o BGB sowie des Gewaltschutzgesetzes im „Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), BGB, 5. Auflage München 2023“ und im „BeckOK BGB“. Er ist zudem Mitautor des Praxiskommentars „Horndasch/Viefhues (Hrsg.), FamFG, 3. Auflage Münster 2014“, im „Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts für Familienrecht, 7. Auflage Köln 2023“ sowie im „Klein (Hrsg.), Handbuch Familienvermögensrecht, 3. Auflage Köln 2022“. Schließlich ist er in den familienrechtlichen Fachzeitschriften mit vielfältigen Themen und Rechtsprechungsübersichten vertreten.
Veranstaltungsort:
online
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO (Selbststudium)
Datum:
jederzeit
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
99,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
79,- € (USt.-befreit)
- Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
Veranstaltungs-Nr.:
092543
Informationsmaterial: