Online-Vortrag LIVE: Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht(074161)

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Inhalt:
Die Möglichkeit, Beweisanträge in der strafprozessualen Hauptverhandlung stellen zu können, zählt zu den wichtigsten Verteidigungsrechten des Angeklagten. Freilich setzt die effektive Nutzung des Beweisantragsrechts solide Kenntnisse seiner Anwendungsvoraussetzungen nach § 244 Abs. 3 S. 1 StPO sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Ablehnungsgründen nach §§ 244 Abs. 3-5 und § 245 Abs. 2 StPO voraus.

Vor diesem Hintergrund gliedert sich die Veranstaltung in zwei Themenblöcke. Zunächst soll der rechtlich notwendige Inhalt von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 3 S. 1 StPO beleuchtet werden. Sodann werden neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einzelnen Ablehnungsgründen vorgestellt. Die Auswahl orientiert sich an deren Relevanz für die Ausgestaltung erfolgreicher Strafverteidigung.

 I. Der Allgemeine Teil des Beweisantragsrechts zur Abfassung von Beweisanträgen:

 — Bezeichnung einer konkreten Beweistatsache

— Angabe eines bestimmten Beweismittels

— Fragen der Konnexität

 

II. Der Besondere Teil des Beweisantragsrechts - einzelne Ablehnungsgründe:

 — Wahrunterstellung

— Völlige Ungeeignetheit von Beweismitteln

— Unerreichbarkeit von Zeugen (auch zum „erweiterten“ Erreichbarkeitsgegriff)

— Ablehnung von Beweisanträgen auf Vernehmung von Auslandszeugen (§ 244 Abs. 5 S. 2 StPO)

— Emails als präsente Beweismittel nach § 245 Abs. 2 StPO/ Abgrenzung zu Fotokopien

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning
Referenten:

Professor Dr. Hartmut Schneider

Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Leipzig


Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
13.00 - 18.30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
06.10.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
 
175,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
074161
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