Online-Vortrag LIVE: Der Streit um die Dienst(un)fähigkeit von Beamten(064167)

Fachinstitut:
 
Beamtenrecht im September - Aktuelle Entwicklungstendenzen in ausgewählten Bereichen
Inhalt:
Im Jahresrhythmus widmet sich der Referent jeweils zweier ausgewählter und praxisrelevanter Bereiche des Beamtenrechtes und bereitet diese für die Anwendung durch Praktiker umfassend auf.

Die Zurruhesetzung von Beamten erfolgt im Normalfall mit Erreichen der Altersgrenze. Nicht selten kommt es jedoch dazu, dass gesundheitliche Probleme von Beamten erhebliche Ausmaße annehmen, sodass sich die Frage nach der Dienstfähigkeit von Beamten stellt. Dienstunfähige Beamte werden in den Ruhestand versetzt. Besteht jedoch noch eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit, so soll einer solchen Vorrang gegeben werden. Dabei kommt es zu Konstellationen, in denen Beamte, die unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leiden, unter keinen Umständen in den Ruhestand versetzt werden wollen. In solchen Fällen wird es teilweise zu rechtlichen Auseinandersetzungen über die Frage der Dienstunfähigkeit kommen. So mag schon die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung für einen Streit sorgen. Dieser wird sich gegebenenfalls nach einer für den Beamten negativen Entscheidung – der Versetzung in den Ruhestand – fortsetzten. Gestritten wird auch über die Frage, ob eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit trotz der gesundheitlichen Einschränkungen noch möglich ist. Schließlich gibt es auch solche Fälle, in denen Beamte, die grundsätzlich noch als dienstfähig erscheinen, den Wunsch hegen, in den Ruhestand versetzt zu werden.

In der zweieinhalbstündigen Veranstaltung sollen die Besonderheiten des beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahrens mit Blick auf die versorgungsrechtlichen Ansprüche von Beamten beleuchtet werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

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Referenten:

Professor Dr. Michael Kawik

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim

Professor Dr. Michael Kawik ist Lehrender an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung und für den Bereich Recht des öffentlichen Dienstes – Beamtenrecht, Arbeits- und Tarifrecht – zuständig. Zuvor war er viele Jahre in unterschiedlichen Funktionen in der Bundesverwaltung tätig: Als Personaldezernent, Rechtsberater, Wehrdisziplinaranwalt sowie Rechtslehrer. Zudem verfügt Professor Dr. Kawik über mehrjährige Erfahrung in einem multinationalen Hauptquartier, wo er sich mit Finanzierungsfragen beschäftigte.

Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
14.00 – 16.45 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
07.09.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
135,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
115,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
 
115,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
064167
Informationsmaterial:
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