Online-Vortrag LIVE: Kein Geld verschenken im sozialrechtlichen Mandat: Voraussetzungen und Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren(044306)

Fachinstitut:
Inhalt:
Mandanten mit einem sozialrechtlichen Anliegen befinden sich häufig in finanziell prekären Situationen. Auch in nach Maßgabe von § 183 SGG gerichtskostenfreien sozialgerichtlichen Verfahren erlangt deshalb die Gewährung von Prozesskostenhilfe Bedeutung, da durch die mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts die Übernahme des anwaltlichen Honorars durch die Staatskasse gewährleistet und dadurch finanziell nicht ausreichend bemittelten Personen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ermöglicht wird. Für die anwaltliche Praxis ist es daher unerlässlich zu wissen, unter welchen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt wird und was man hierfür unternehmen muss. Das Seminar möchte die insoweit notwendigen Kenntnisse vermitteln und vertiefen. Den Schwerpunkt bilden die Voraussetzungen und das Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens gegen eine ablehnende sozialgerichtliche Entscheidung.

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

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Referenten:

Dr. Tobias Aubel

Vors. Richter am Landessozialgericht, Essen

Dr. Tobias Aubel
Dr. Tobias Aubel ist Vorsitzender Richter eines für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen Senats am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Nach einer Tätigkeit als Repetitor und Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Münster begann er 2004 seine Tätigkeit als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalens beim Sozialgericht Köln in einer für die gesetzliche Rentenversicherung und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Kammer. Nach einer zweieinhalbjährigen Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht wurde er 2011 Richter am Landessozialgericht und war dort als Berichterstatter in für das Arbeitsförderungsrecht, das Sozialhilferecht und das Krankenversicherungsrecht zuständigen Senaten sowie in der Gerichtsverwaltung tätig. Herr Dr. Aubel kommentiert in den „Juris-Praxiskommentaren“ (Schlegel/Voelzke) zum SGB II (Bittner, 5. Auflage 2020) und SGB III (Schubert, 2. Auflage 2019) sowie in dem Kommentar zum „SGG“ (Zeihe/Hauck, 2019). Er ist erfahrener Referent zu verschiedenen Themengebieten, u. a. zum Verfassungs-, Verfahrens- und Sozialhilferecht.

Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
10.00 - 12.45 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
23.11.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
135,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
115,- € (USt.-befreit)
  • Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
Veranstaltungs-Nr.:
044306
Informationsmaterial:
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