Online-Vortrag LIVE: Kinderzuschlag nach 6a BKGG(044261)

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Inhalt:
Zwar handelt es sich bei dem Recht des Kinderzuschlags, geregelt in § 6a BKGG, nicht um eine zentrale sozialrechtliche Materie. Aber unbedeutend ist das Kinderzuschlagsrecht nicht. Sozialpolitisch ist die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung ein sehr wichtiges aktuelles Thema. In diesem Zusammenhang spielt der Kinderzuschlag als erster Schritt eine Rolle. Rein quantitativ liegt eine beachtenswerte Sozialleistung vor. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Betroffenen sind erheblich, der Kinderzuschlag ermöglicht oft eine deutliche soziale Besserstellung der Familien. Gleichzeitig wird geschätzt, dass etwa 2/3 der Berechtigten die Leistung mangels Kenntnis nicht in Anspruch nehmen.

In der sozialrechtlichen anwaltlichen Praxis ist es daher unerlässlich, auch den Kinderzuschlag im Blick zu behalten. Das Seminar geht auf die komplizierten Anspruchsvoraussetzungen und den Leistungsinhalt ein, beleuchtet Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Bürgergeld, und unternimmt einen Ausblick auf die kommende Kindergrundsicherung.

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

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Referenten:

Dr. Martin Kühl

Vors. Richter am Landessozialgericht, Essen

Dr. Martin Kühl
Dr. Martin Kühl ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und leitet einen Senat, der mit Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Arbeitsförderung sowie dem Kinderzuschlag befasst ist. Herr Dr. Kühl ist zudem Mitglied des Dienstgerichtshofs für Richter beim Oberlandesgericht Hamm, war viele Jahre Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg/Essen, ist erfahrener Referent im Sozialrecht und Autor zahlreicher sozialrechtlicher Fachveröffentlichungen.

Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
10.00 - 12.45 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
06.06.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
135,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
115,- € (USt.-befreit)
  • Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
Veranstaltungs-Nr.:
044261
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