2. Jahresarbeitstagung für Notarfachwirte und Notarfachangestellte (Live-Stream)(034503)
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Die Jahresarbeitstagung richtet sich an fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notarinnen und Notare. Die Tagung soll insbesondere Personen ansprechen, die weitgehend selbstständig mit qualifizierten Tätigkeiten betraut sind, z.B. in der Vorbereitung von Urkundsgeschäften und deren Vollzug.
In insgesamt 10 Fachvorträgen informieren und diskutieren anerkannte Referenten mit den Teilnehmenden über typische Themenbereiche aus der notariellen Praxis und den jeweiligen aktuellen Stand. Neben den Themenbereichen Grundstücksrecht, GNotKG, Grundbuchrecht werden u.a. auch die Bereiche Vermögensnachfolge mit familien- und erbrechtlichem Bezug, Wohnungs- und Teileigentum, Gesellschafts- und Registerrecht, erbrechtliche Fragen sowie aktuelle Rechtsprechung aus dem Grundstücksvertragsrecht besprochen.
Die Tagung soll neben der anspruchsvollen Wissensvermittlung vor allem das Interesse am Berufsstand und auch den Austausch untereinander fördern.
FAQs eLearning Center
Alle eLearning-Formate mit dem Zusatz „Selbststudium“ (Online-Vortrag Selbststudium, Online-Kurs Selbststudium) sind zur Fortbildung nach § 15 Abs. 4 FAO geeignet.
Die Online-Kurse und Online-Vorträge zum Selbststudium beinhalten eine Lernerfolgskontrolle (Multiple-Choice). Nach Bestehen wird eine Bescheinigung für das Selbststudium ausgestellt.
Hinweis: Dies gilt nicht für Online-Vorträge in der Live-Übertragung.
Das DAI bietet Ihnen ein vielfältiges und praxisorientiertes Angebot, mit dem Sie Ihre Fortbildung flexibel in Ihren Alltag einbinden können. Sie buchen die Online-Kurse/Online-Vorträge Selbststudium vollständig orts- und zeitunabhängig über das Internet und erarbeiten sie in Ihrem individuellen Lerntempo. Eine Unterbrechung der Lernzeit ist jederzeit möglich; das gilt ebenso für eine begonnene Lernerfolgskontrolle. Selbstverständlich ist die Nutzung auch mit Smartphone oder Tablet-PC möglich.
Ein Online-Kurs ist eine in sich abgeschlossene Lerneinheit, die auf eine Lernzeit von in der Regel zweieinhalb Stunden angelegt ist (die jeweilige Lernzeit finden Sie in den Kursinformationen). Die Kurse behandeln unter anderem Fälle und ihre Lösungen und wurden von ausgewiesenen Kennern ihres Fachgebiets verfasst.
Sie lesen den Lehrtext am Bildschirm und haben dabei jederzeit die Möglichkeit, über das Inhaltsverzeichnis auf andere Seiten oder Kapitel zu gelangen. Zitierte Gesetzestexte und hinterlegte Links können Sie direkt aus dem Lehrtext heraus aufrufen. Zusätzlich können Sie den Lehrtext der Online-Kurse als DAIbook (PDF) herunterladen und zeitlich unbegrenzt weiternutzen. Hierzu loggen Sie sich bitte auf der DAI-Homepage ein und gehen auf „Online-Services/Mein DAI/Meine DAIbooks“.
Online-Kurse aus den Fachgebieten der Fachanwaltsordnung beinhalten außerdem eine Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests.
Bei einem Online-Vortrag verfolgen Sie die Referentin/ den Referenten und die Präsentationsfolien zum angegebenen Termin live über das Internet. In einem moderierten textbasierten Chat haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an die Referentin/den Referenten zu richten und mit den anderen Teilnehmenden zu interagieren. Alle Elemente werden in einer übersichtlichen Oberfläche gemeinsam angezeigt.
Sie können einen Online-Vortrag vollkommen ortsunabhängig – auch mit mobilen Geräten – nutzen.
Mit einem Online-Vortrag (Live-Übertragung) können Sie eine Fortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO absolvieren. Das DAI stellt die erforderlichen Voraussetzungen zum Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie die Möglichkeit der Interaktion der Referentin/des Referenten mit den Teilnehmenden während der Dauer der Fortbildung zur Verfügung.
Anders als bei den Selbststudiumsangeboten, können Sie somit inhaltliche Fragen bei Bedarf direkt im Chat stellen.
Ein Online-Vortrag Selbststudium ist die Aufzeichnung eines Vortrags. Sie können das Video, in dem die Referentin/der Referent und die Präsentationsfolien nebeneinander dargestellt werden, jederzeit über das Internet anschauen, bei Bedarf unterbrechen und einzelne Passagen oder die gesamte Aufzeichnung erneut abspielen. Im Anschluss können Sie die Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) bearbeiten.
Ein Mitarbeiter-Modul ist ein interaktiv gestaltetes eLearning-Format. Es beschäftigt sich praxisnah mit den typischen Aufgabenstellungen aus dem Kanzlei- bzw. Notariatsalltag. Zahlreiche Übungen und Schaubilder erleichtern das Verstehen und Behalten der Informationen. Die kompakten, intuitiv zu bearbeitenden Module lassen sich optimal in den Berufsalltag integrieren.
Das Mitarbeiter-Modul ist interaktiv aufgebaut und in eine grafische Lernumgebung eingebettet. Sie steuern mit Ihren Klicks das Einblenden der Inhalte – Texte, Schaubilder und Übersichten – und können so in Ihrem eigenen Lerntempo die einzelnen Abschnitte erarbeiten, wiederholen und vertiefen.
Nach Bearbeitung aller Lerninhalte und Übungen können Sie eine Teilnahmebescheinigung herunterladen.
Bei den videobasierten beA-Online-Kursen folgen Sie den Erläuterungen der erfahrenen Referenten in einer 30-minütigen Bildschirm-Präsentation. Sie erhalten anschauliche Hilfestellungen und schrittweise Erklärungen zur Einrichtung und Nutzung Ihres persönlichen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.
Sie können das Video jederzeit und so oft Sie möchten anschauen. Eine Unterbrechung und Fortsetzung an beliebiger Stelle ist ebenfalls möglich.
Die Online-Klausurenkurse bieten eine ideale Ergänzung zur Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung. Sie bearbeiten eine auf 5 Stunden ausgelegte Klausur und erhalten ausführliche Lösungshinweise und eine Musterlösung. Bei der Online-Live-Besprechung können Sie Ihre Fragen direkt an den Klausursteller richten. Die Online-Klausurenkurse umfassen vier Themenbereiche mit je drei Klausuren, die im regelmäßigen Wechsel stattfinden.
Die Anwaltsmodule sind interaktive eLearning-Module zum anwaltlichen Berufsrecht und beschäftigen sich praxisnah mit den Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts, der Rechtsbeziehung zwischen Anwalt und Mandant sowie den Rechts- und Anspruchsgrundlagen der anwaltlichen Vergütung. Die Anwaltsmodule sind interaktiv aufgebaut und in eine grafische Lernumgebung eingebettet. Sie steuern mit Ihren Klicks das Einblenden der Inhalte – Texte, Schaubilder und Übersichten – und können so in Ihrem eigenen Lerntempo die einzelnen Abschnitte erarbeiten, wiederholen und vertiefen. Die Anwaltsmodule beinhalten zahlreiche Grafiken und eine Vertonung, um den Inhalt zu veranschaulichen. Mit den enthaltenen Übungen vertiefen Sie die gelernten Inhalte und können Ihr Wissen überprüfen.
Die Anwaltsmodule wurden zur Nutzung in der Rechtsreferendarausbildung in Zusammenarbeit von Bundesrechtsanwaltskammer und DAI entwickelt und sind somit insbesondere für Rechtsreferendare gedacht. Sie stehen aber auch Rechtsanwälten, die ihre Kenntnisse im Berufsrecht auffrischen möchten, kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.anwaltsinstitut.de/anwaltsmodule-rae
1) Online-Vorträge (Live und im Selbststudium), beA-Online-Kurse, Klausurenkurse und Anwaltsmodule
Die Durchführung der Online-Vorträge (Live-Übertragung) ist mit allen Computern und mobilen Endgeräten möglich. Wir nutzen die in Ihren Browser integrierte HTML5-Technologie. Sie benötigen daher lediglich einen aktuellen Browser, der durch den Hersteller mit Updates versorgt wird (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera) sowie einen funktionsfähigen Lautsprecher/Kopfhörer.
Hinweis: Unter Windows 7 unterstützt der Internet Explorer HTML5 nicht; bitte verwenden Sie in diesem Fall einen anderen Browser.
Zur Wiedergabe ist eine stabile Internetverbindung erforderlich. Die Übertragungsqualität des Online-Vortrags passt sich während der Übertragung automatisch der Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung an.
Für die Online-Vorträge (Live-Übertragung) haben wir für Sie eine Testumgebung www.anwaltsintitut.de/elearning-testumgebung eingerichtet, mit der Sie Ihr System prüfen können.
2) Online-Kurse
Die Durchführung der Online-Kurse ist mit allen Computern und mobilen Endgeräten möglich. Sie benötigen einen aktuellen Browser, der durch den Hersteller mit Updates versorgt wird (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera).
Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen und es muss keine Zusatzsoftware installiert werden. Somit kann ein begonnener Kurs und die Lernerfolgskontrolle auch auf einem beliebigen anderen Computer, Smartphone oder Tablet-PC fortgesetzt werden. Die intuitive Bedienoberfläche ermöglicht eine unkomplizierte Navigation in den Kursinhalten.
3) Mitarbeiter-Module
Die Durchführung der Mitarbeiter-Module ist mit allen Computern und mobilen Endgeräten möglich. Sie benötigen einen aktuellen Browser, der durch den Hersteller mit Updates versorgt wird (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera).
Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen und es muss keine Zusatzsoftware installiert werden. Somit kann ein begonnenes Modul inklusive Übungen auch auf einem beliebigen anderen Computer, Smartphone oder Tablet-PC fortgesetzt werden.
Das Mitarbeiter-Modul ist vertont. Sie können es aber auch ohne Lautsprecher/Kopfhörer bearbeiten.
1) Online-Kurs Selbststudium und Online-Vortrag Selbststudium
Nach Absolvieren der Lernerfolgskontrolle können Sie sich Ihre Teilnahmebescheinigung (§ 15 Abs. 4 FAO) herunterladen. Diese finden Sie auf der DAI-Homepage im Bereich „Mein DAI/Meine Buchungen“ unter der jeweiligen Veranstaltung.
2) Online-Vorträge (Live-Übertragung)
Bei Online-Vorträgen (Live-Übertragung) wird Ihnen die Teilnahmebescheinigung (§ 15 Abs. 2 FAO) per Post zugeschickt.
Haben Sie weitere Fragen?
Schreiben Sie uns: onlineservice@anwaltsinstitut.de
Stefan Thon
Rechtsanwalt und Notar

Die Ausbildung zum/r Notarfachwirt/in wurde im Jahr 2005 von Stefan Thon geschaffen. Er ist auch Verfasser ihrer Prüfungsordnung, Vorsitzender des Prüfungsausschusses und erfahrener Prüfer in der Ausbildung zum/r Notarfachwirt/in.
Ebenfalls auf seine Initiative hin wurde 2017 die Ausbildung zum/r Notarfachangestellten bei der Notarkammer Berlin etabliert. Auch bezüglich dieser ist er Vorsitzender des entsprechenden Prüfungsausschusses.
Stefan Thon ist Vizepräsident der Berliner Notarkammer, Vorsitzender ihres Berufsbildungsausschusses sowie nebenamtlicher Prüfer beim Prüfungsamt der Bundesnotarkammer für die notarielle Fachprüfung.
Werner Tiedtke
ehemals Notariatsoberrat

Er ist Mitherausgeber und geschäftsführender Herausgeber des Kommentars „Korintenberg, GNotKG, 21. Auflage 2020“, Ideengeber und Autor in der „Ausbildungsreihe für Notarfachangestellte“ und Mitautor im „Limmer/Hertel/Frenz/Mayer (Hrsg.), Würzburger Notarhandbuch, 5. Auflage 2017“. Seit 1989 ist Werner Tiedtke als Referent beim DAI tätig, u. a. als Leiter des „Jahreskurs für Quer- und Wiedereinsteiger in das Notariat“ und der „Jahresarbeitstagung für Notarfachwirte und Notarfachangestellte“.
- Prof. Roland Böttcher, Dekan des Fachbereichs Rechtspflege an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Berlin
- Professor Dr. Stefan Hügel, Notar, Weimar
- Dr. Hans-Frieder Krauß LL.M., Notar, München
- Professor Dr. Peter Ries, Richter am Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
- Dr. Thekla Schleifenbaum, Notarin, Bonn
- Dr. Martin T. Schwab, Notar, München
- Dr. Markus Sikora, Notar, München
- Dr. Christina Stresemann, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
- Stefan Thon, Rechtsanwalt und Notar, Berlin
- Werner Tiedtke, ehemals Notariatsoberrat, München
Prof. Roland Böttcher
Dekan des Fachbereichs Rechtspflege an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Professor Dr. Stefan Hügel
Notar

Dr. Hans-Frieder Krauß LL.M.
Notar

Professor Dr. Peter Ries
Richter am Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Dr. Thekla Schleifenbaum
Notarin

Dr. Martin T. Schwab
Notar
Herr Schwab hält regelmäßig Vorträge und Seminare, insbesondere im GmbH- und Aktienrecht, zur Unternehmensnachfolge sowie zur Gestaltung von Unternehmensbeteiligungen. Mit diesem Fokus veröffentlicht er auch häufig Beiträge in Fachzeitschriften und Handbüchern. Unter anderem publizierte er im „Lutter Umwandlungsgesetz“ (Bayer/Vetter (Hrsg.), 6. Auflage 2019), in „Systematischer Praxiskommentar GmbH-Recht“ (Ring/Grziwotz (Hrsg.), 3. Auflage 2019) sowie in „Systematischer Praxiskommentar Personengesellschaftsrecht“ (Ring/Grziwotz (Hrsg.), 2. Auflage 2020).
Dr. Markus Sikora
Notar

Dr. Christina Stresemann
Vors. Richterin am Bundesgerichtshof

Stefan Thon
Rechtsanwalt und Notar

Die Ausbildung zum/r Notarfachwirt/in wurde im Jahr 2005 von Stefan Thon geschaffen. Er ist auch Verfasser ihrer Prüfungsordnung, Vorsitzender des Prüfungsausschusses und erfahrener Prüfer in der Ausbildung zum/r Notarfachwirt/in.
Ebenfalls auf seine Initiative hin wurde 2017 die Ausbildung zum/r Notarfachangestellten bei der Notarkammer Berlin etabliert. Auch bezüglich dieser ist er Vorsitzender des entsprechenden Prüfungsausschusses.
Stefan Thon ist Vizepräsident der Berliner Notarkammer, Vorsitzender ihres Berufsbildungsausschusses sowie nebenamtlicher Prüfer beim Prüfungsamt der Bundesnotarkammer für die notarielle Fachprüfung.
Werner Tiedtke
ehemals Notariatsoberrat

Er ist Mitherausgeber und geschäftsführender Herausgeber des Kommentars „Korintenberg, GNotKG, 21. Auflage 2020“, Ideengeber und Autor in der „Ausbildungsreihe für Notarfachangestellte“ und Mitautor im „Limmer/Hertel/Frenz/Mayer (Hrsg.), Würzburger Notarhandbuch, 5. Auflage 2017“. Seit 1989 ist Werner Tiedtke als Referent beim DAI tätig, u. a. als Leiter des „Jahreskurs für Quer- und Wiedereinsteiger in das Notariat“ und der „Jahresarbeitstagung für Notarfachwirte und Notarfachangestellte“.
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