Fairer, konsequenter Umgang mit Low Performern und Dauerkranken, Tipps für den beratenden Anwalt(014791)
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Inhalt:
Der stetig steigende Wettbewerbs- und Kostendruck veranlasst Unternehmen zunehmend, sich von Leistungsschwachen („Low Performern“) oder häufig bzw. längerfristig kranken Mitarbeitern – zumindest aus bestimmten Funktionen – zu trennen. Selbstverständlich steht am Anfang stets der engagierte Versuch des Turnarounds. Wie und mit welchen Mitteln kann die erforderliche Leistung und Präsenz wieder erreicht werden? Diese Bemühungen dienen beiden Seiten. Doch dazu bedarf es jeweils eines klaren Konzepts sowie eines strukturierten Maßnahmenkatalogs und der passenden sozialen Empathie für die Besonderheit des Einzelfalls.
Ziel des Seminars ist es, aus Arbeitgebersicht effektive personalpraktische Maßnahmen aufzuzeigen, um die Ursachen für unzureichende Performance zu identifizieren. Ausgehend von der Fürsorgepflicht und der Beachtung des zunehmend wichtigen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wird anhand konkreter Praxisfälle schrittweise die Vorgehensweise bei Turnaround-Maßnahmen, vereinbarten Änderungsmaßnahmen und notfalls der (Änderungs-)Kündigung und deren Vorbereitung, insbesondere vor dem Hintergrund des häufigen Wechsels der Darlegungs- und Beweislast, aufgezeigt. Die Darstellung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung und ihrer Folgeprobleme einschließlich entsprechender Handlungsempfehlungen für die anwaltliche Praxis.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Anwälte, die als „Troubleshooter“ vom Unternehmen angefordert werden. Da geht es häufig weniger um Erörterungen betr. juristischer Schriftsätze vielmehr um Unterstützung bei wichtigen betriebsinternen Vorverfahren (Gesprächsführung mit häufig oder Langfrist-Kranken, schwierigen bzw. leistungsgeminderten Mitarbeitern oder einem besonders kritischen Betriebsrat, Abfassung von Beanstandungen, Unterstützung anlässlich Unterredung mit dem Integrationsamt etc.
Darüber hinaus profitieren von dem Seminar auch alle auf Arbeitgeberseite mit Personalarbeit befassten Personen, insbesondere Personalleiter.
Ziel des Seminars ist es, aus Arbeitgebersicht effektive personalpraktische Maßnahmen aufzuzeigen, um die Ursachen für unzureichende Performance zu identifizieren. Ausgehend von der Fürsorgepflicht und der Beachtung des zunehmend wichtigen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wird anhand konkreter Praxisfälle schrittweise die Vorgehensweise bei Turnaround-Maßnahmen, vereinbarten Änderungsmaßnahmen und notfalls der (Änderungs-)Kündigung und deren Vorbereitung, insbesondere vor dem Hintergrund des häufigen Wechsels der Darlegungs- und Beweislast, aufgezeigt. Die Darstellung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung und ihrer Folgeprobleme einschließlich entsprechender Handlungsempfehlungen für die anwaltliche Praxis.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Anwälte, die als „Troubleshooter“ vom Unternehmen angefordert werden. Da geht es häufig weniger um Erörterungen betr. juristischer Schriftsätze vielmehr um Unterstützung bei wichtigen betriebsinternen Vorverfahren (Gesprächsführung mit häufig oder Langfrist-Kranken, schwierigen bzw. leistungsgeminderten Mitarbeitern oder einem besonders kritischen Betriebsrat, Abfassung von Beanstandungen, Unterstützung anlässlich Unterredung mit dem Integrationsamt etc.
Darüber hinaus profitieren von dem Seminar auch alle auf Arbeitgeberseite mit Personalarbeit befassten Personen, insbesondere Personalleiter.
Referenten:
- Dr. Frank Wetzling, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mainz
Veranstaltungsort:
Veranstaltungszeiten:
13.30 - 19.00 Uhr
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 FAO
Datum:
19.04.2024
Übernachtungsmöglichkeiten:
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
- Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlinund der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern und der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg erhalten einen ermäßigten Kostenbeitrag. Weitere Informationen und Anmeldung: RAK Berlinbzw. RAK Mecklenburg-Vorpommern bzw. RAK Brandenburg
175,- € (USt.-befreit)
- Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
014791
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