Online-Vortrag LIVE: Systematik des Arbeitsstrafrechts(014687)

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Längst ist das Arbeitsrecht keine ausschließlich zivil- oder sozialversicherungsrechtliche Veranstaltung mehr. Vielmehr ist im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein erhebliches Risikofeld auszumachen, das Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden immer stärker auf den Plan ruft. Oftmals ist den Betroffenen dabei nicht einmal bewusst, dass sie angesichts der Einbindung von „Freien Mitarbeitern“ oder „Honorarkräften“ oder diversen Maßnahmen eines „Outsourcing“ längst den Status eines Arbeitsgebers innehaben und sich hieran nicht nur zivil- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen knüpfen. Entsprechendes gilt für die Beschäftigung von EU- oder sonstigen Ausländern, die zu für die Betroffenen oftmals unerwarteten straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ermittlungen führt. Die Risiken steigern sich, wenn Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, da typischerweise in dieser Situation kostensparende Maßnahmen eines „Outsourcing“ in Betracht gezogen werden. Inhaltlich geht es bei den straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risikofeldern damit vor allem um das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung, die illegale Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und Lohnwucher, die illegale Beschäftigung von Ausländern sowie Schwarzarbeit.

Die Risiken bestehen dabei zunächst für Einzelpersonen, die nicht allein mit einer Strafe oder einer Geldbuße, sondern auch mit der Untersagung der weiteren Ausübung der Berufstätigkeit zu rechnen haben. Zum anderen geht es um die den Unternehmen drohenden Sanktionsrisiken, die ihren Ausdruck in Unternehmensgeldbußen, Maßnahmen der Gewinnabschöpfung, aber auch im Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Eintragungen im Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister finden. Ohne Kenntnis der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken werden oftmals die Weichen in einem Mandat schon früh falsch gestellt oder Mandanten nicht sachgerecht beraten. Dies gilt umso mehr, als den angesprochenen Risiken mitunter immerhin durch eine rechtzeitig erfolgende Selbstanzeige begegnet werden kann und – kommt es doch zu Ermittlungen – das Verfahren gegenüber dem normalen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren Besonderheiten aufweist.

Vor diesem Hintergrund wendet sich der Vortrag in erster Linie an Arbeitsrechtler aus Kanzleien und Unternehmen, die sich einen Überblick über diese Materie verschaffen wollen, um auch dieser Facette eines Mandats Rechnung zu tragen und ggf. umfassende Präventivberatung betreiben zu können. Dies gilt umso mehr als die Rechtsprechung vor allem mit Blick auf § 266a StGB zuletzt deutliche Kehrtwenden vollzogen hat, die auch der Praktiker kennen sollte.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
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Referenten:

Professor Dr. Hans Theile LL.M.

Universitätsprofessor, Universität Konstanz, Konstanz


Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
13.00 - 18.30 Uhr (inkl. 30 Minuten)
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
10.10.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
235,- € (USt.-befreit)
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175,- € (USt.-befreit)
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
014687
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