Online-Vortrag LIVE: Hinweisgebersysteme – Besonderheiten aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht(014662)
Fachinstitut:
Inhalt:
Am Vormittag des 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag in seiner letzten Sitzung des Jahres 2022 als ersten Tagesordnungspunkt das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) beschlossen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zum Betrieb eines Hinweisgebersystems. Der Online-Vortrag informiert Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte über alles Wissenswerte zum Thema Whistleblowing. Wie wird ein Hinweisgebersystem eingeführt? Welche Mitbestimmungsrechte bestehen? Was ist bei der Einführung und dem späteren Betrieb datenschutzrechtlich zu beachten? Wann ist eine Meldung über ein Hinweisgebersystem zulässig? Welche Pflichten haben Arbeitgeber nach dem Eingang von Meldungen? Wie werden Hinweisgeber geschützt?
Ziel ist es, allen Beteiligten einen sicheren Umgang mit Hinweisgebersystemen zu ermöglichen.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zum Betrieb eines Hinweisgebersystems. Der Online-Vortrag informiert Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte über alles Wissenswerte zum Thema Whistleblowing. Wie wird ein Hinweisgebersystem eingeführt? Welche Mitbestimmungsrechte bestehen? Was ist bei der Einführung und dem späteren Betrieb datenschutzrechtlich zu beachten? Wann ist eine Meldung über ein Hinweisgebersystem zulässig? Welche Pflichten haben Arbeitgeber nach dem Eingang von Meldungen? Wie werden Hinweisgeber geschützt?
Ziel ist es, allen Beteiligten einen sicheren Umgang mit Hinweisgebersystemen zu ermöglichen.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Referenten:
Dr. Michael Witteler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Dr. Michael Witteler verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Als Head der PWWL Practice Group Data & Privacy ist sein konkreter Beratungsschwerpunkt das Datenschutzrecht an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht.
Er berät Arbeitgeber bei den vielfältigen Fragestellungen im Umgang mit personenbezogenen Arbeitnehmerdaten, z.B. der Zulässigkeit der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten bei Compliance-Untersuchungen, bei der Erstellung von Informationen (Art. 13 / 14 DSGVO), dem Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO), der Erstellung von Löschkonzepten (Art. 17 DSGVO), Datenschutzfolgeabschätzungen (Art. 35 DSGVO), dem Umgang mit Datenpannen oder der Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an andere Konzerngesellschaften, auch außerhalb der EU. Dazu zählt auch die Erstellung von Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern oder im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Einführung von Hard- und Software oder der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). Dabei vertritt er Arbeitgeber sowohl bei Verhandlungen mit Betriebsräten als auch in Einigungsstellen.
Er berät Arbeitgeber bei den vielfältigen Fragestellungen im Umgang mit personenbezogenen Arbeitnehmerdaten, z.B. der Zulässigkeit der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten bei Compliance-Untersuchungen, bei der Erstellung von Informationen (Art. 13 / 14 DSGVO), dem Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO), der Erstellung von Löschkonzepten (Art. 17 DSGVO), Datenschutzfolgeabschätzungen (Art. 35 DSGVO), dem Umgang mit Datenpannen oder der Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an andere Konzerngesellschaften, auch außerhalb der EU. Dazu zählt auch die Erstellung von Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern oder im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Einführung von Hard- und Software oder der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). Dabei vertritt er Arbeitgeber sowohl bei Verhandlungen mit Betriebsräten als auch in Einigungsstellen.
Veranstaltungsort:
online
Veranstaltungszeiten:
12.30 - 15.15 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)
Zeitstunden:
2,50 - Mit Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO (wie bei einer Präsenzveranstaltung)
Datum:
08.09.2023
Diese Veranstaltung kann als Bestandteil von FAOcomplete gebucht werden. Mehr Informationen zu unserem attraktiven Flatrate-Modell finden Sie hier.
Kostenbeitrag:
135,- € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag:
115,- € (USt.-befreit)
- Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Köln
Veranstaltungs-Nr.:
014662
Informationsmaterial: