Aktuelle Must-haves des Betriebsverfassungsrecht im individualrechtlichen Mandat(014653)
Fachinstitut:
Inhalt:
Ziel des Seminars ist es, die aktuell wichtigen Praxisproblem des Betriebsverfassungsrechts, die Auswirkungen auf das individualrechtliche Mandat haben, kompakt und praxisnah darzustellen. Dabei geht der erfahrene Referent auch auf das gerade in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz ein, das u.a. die Möglichkeit der virtuellen Beschlussfassung neu geregelt hat. Ferner werden ausgewählte neuere Entscheidungen des BAG zum BetrVG besprochen.
Der Fokus liegt in der Verknüpfung des Betriebsverfassungsrecht mit dem individualrechtlichen Mandat, seien es z. B. die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellung und Versetzung (§ 99 BetrVG), das Anhörungserfordernis vor Kündigungen (§ 102 BetrVG), den Weiterbeschäftigungsanspruch, den besonderen Kündigungsschutz betriebsverfassungsrechtlicher Funktionsträger (§ 103 BetrVG), betriebsvereinbarungsoffene Vertragsgestaltung, Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung und Mitbestimmung bei Widerruf von Arbeitgeberleistungen. Schließlich werden praxisnah Schnittstellenproblemkreise aus den Bereichen der Mitbestimmung in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten erörtert.
Das Seminar richtet sich an angehende und zugelassene Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht, aber auch an sonstige auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätige Juristinnen und Juristen wie auch an Personalverantwortliche und Justiziare, auch wenn sie nicht auf Arbeitnehmerseite Anliegen des Betriebsrats vertreten.
Der Fokus liegt in der Verknüpfung des Betriebsverfassungsrecht mit dem individualrechtlichen Mandat, seien es z. B. die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellung und Versetzung (§ 99 BetrVG), das Anhörungserfordernis vor Kündigungen (§ 102 BetrVG), den Weiterbeschäftigungsanspruch, den besonderen Kündigungsschutz betriebsverfassungsrechtlicher Funktionsträger (§ 103 BetrVG), betriebsvereinbarungsoffene Vertragsgestaltung, Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung und Mitbestimmung bei Widerruf von Arbeitgeberleistungen. Schließlich werden praxisnah Schnittstellenproblemkreise aus den Bereichen der Mitbestimmung in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten erörtert.
Das Seminar richtet sich an angehende und zugelassene Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht, aber auch an sonstige auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätige Juristinnen und Juristen wie auch an Personalverantwortliche und Justiziare, auch wenn sie nicht auf Arbeitnehmerseite Anliegen des Betriebsrats vertreten.
Veranstaltungsort:
Veranstaltungszeiten:
13.00 - 18.30 Uhr
Zeitstunden:
5,00 - Mit Bescheinigung nach § 15 FAO
Datum:
15.09.2023
Übernachtungsmöglichkeiten:
Kostenbeitrag:
275,- € (USt.-befreit)
- Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlinund der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg erhalten einen ermäßigten Kostenbeitrag. Weitere Informationen und Anmeldung: RAK Berlinbzw. RAK Brandenburg
- Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer Berlin, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Veranstaltungs-Nr.:
014653
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