Das Fortbildungsplus zur 22. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht (08. und 09. Oktober 2027) umfasst eine große Bandbreite von aktuellen und praxisrelevanten Fragestellungen. Erfahrene Referenten präsentieren diese Themen in Kurzvorträgen Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen der Referenten.
Dieses Seminar und die 10-stündige Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht können zu einem reduzierten Paketpreis gebucht werden. Fachanwältinnen und -anwälten für Bau- und Architektenrecht wird damit ermöglicht, ihre Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden (§ 15 FAO) an einem Termin wahrzunehmen.